Anlage KAP vergessen einzureichen

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  • A.Müller
    Neuer Benutzer
    • 01.04.2025
    • 7

    #1

    Anlage KAP vergessen einzureichen

    Hallo,
    ich haben meine Steuererklärung schon eingereicht. Habe aber vergessen die Anlage KAP auszufüllen. Wie kann ich dies nachreichen?
  • Gast

    #2
    Hallo A.Müller!

    Sollten Sie heute (!) Ihre ESt-Erklärung abgegeben haben, spricht nichts dagegen, dass Sie - noch heute - einfach eine entsprechend ergänzte ESt-Erklärung kommentarlos hinterhersenden.

    Ein Sachbearbeiter erklärte mir, dass man das auch noch 2-3 Tage später machen könnte ... mach ich aber ohne Rücksprache nicht, weil - rein theoretisch - die Bearbeitung Ihrer ESt-Erklärung schon "vollautomatisch softwaregesteuert ohne Mitwirkung eines Sachbearbeiters" gestartet und vollständig abgearbeitet und auch bescheidet worden sein könnte

    Deshalb: Sollten Sie gestern oder vor einigen/vielen Tagen Ihre ESt-Erklärung abgegeben haben, dann würde ich das Finanzamt anrufen und dort nachfragen, was je nach Bearbeitungsstand die richtige bzw. gewünschte Vorgehensweise ist.

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    • A.Müller
      Neuer Benutzer
      • 01.04.2025
      • 7

      #3
      Ja gestern eingereicht. Danke. Dann schicke ich diese gleich hinterher.

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      • Gast

        #4
        Nochmals ein Hallo an A.Müller!

        Sie haben dann in "übermittelte Formulare" zwei Erklärungen - sobald vom Finanzamt die "vorläufigen Bescheiddaten" mit "Vergleichsberechnung" an Ihr Elster-Postfach versendet wurden, werden diese Dokumente auch an die tatsächlich abgearbeitete ESt-Erklärung "angehängt".

        Sollten Sie dabei feststellen, dass die erste Erklärung abgearbeitet wurde, dann müssen Sie, sobald Sie den "echten" Einkommensteuerbescheid erhalten, Einspruch einlegen unter Hinweis auf die zweite ergänzte ESt-Erklärung.

        oder

        Beim letzten deratigen Fall, den ich hatte, habe ich die Sachbearbeiterin angerufen, die hat das ganze dann "sofort" als "schlichten Änderungsantrag" abgearbeitet ohne weiteren Schriftwechsel.
        Zuletzt geändert von Gast; 01.04.2025, 19:10.

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        • A.Müller
          Neuer Benutzer
          • 01.04.2025
          • 7

          #5
          Okay. Dann passe ich auf, wenn der Bescheid im Elster ersichtlich ist.

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