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Witwenrente KV und PV / Riesterrente

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    Witwenrente KV und PV / Riesterrente

    Guten Morgen,

    ich helfe meiner Mutter bei der Erstellung ihrer ersten Steuererklärung. Bei zwei Themen habe ich aber jeweils noch Unklarheiten. Vielleicht kann mir jemand helfen.

    1. Sie erhält eine Witwenrente. Diese wird von zwei verschiedenen Stellen ausgezahlt. Von der einen Stelle erhält sie dafür eine Lohnsteuerbescheinigung und von der Rentenversicherung hat sie nur ein Schreiben erhalten, wie hoch ihre Witwenrente ist. Von der Brutto-Witwenrente werden von beiden Stellen jeweils Kranken- und Pflegeversicherung bereits abgezogen. Kann ich die KV und PV-Beiträge von beiden Stellen zusammen addieren und in der Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 11 und 13 (Arbeitsnehmeranteil zur KV und PV) eintragen?

    2. Meine Mutter zahlt Beiträge in eine Riesterrente ein. Diese wird noch nicht ausgezahlt. Müssen die gezahlten Beiträge in Anlage AV (ist das die richtige Anlage?) eingetragen werden oder ist der Eintrag freiwillig?

    Ich bedanke mich schon einmal für eure Hilfe!

    Liebe Grüße Lisa

    #2
    WIE willst du denn die Steuererklaerung fuer deine Mutter erstellen? Mit Elster, mit einem Steuerprogramm oder vielleicht sogar mit Papierformularen? Wenn wir das wissen, koennen wir kronkreten helfen. ;-)
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Wie so oft gibt es für alle diese Fragen eine einfache Lösung: Bescheinigungsabruf

      Damit kommen die einzelnen Beträge fast automatisch an die richtige Stelle in der Erklärung (bei der AV bin ich mir nicht so ganz sicher).
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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        #4
        Müssen die gezahlten Beiträge in Anlage AV (ist das die richtige Anlage?) eingetragen werden oder ist der Eintrag freiwillig?
        Die gezahlten Beiträge sind nur in der Anlage Zusatzangaben für die die Steuerberechnung einzutragen, das müsste über den Bescheinigungsabruf

        automatisch erfolgen. Ist deine Mutter denn überhaupt rentenversicherungspflichtig, also unmittelbar begünstigt ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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