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    Ummeldung nach Umzug

    Hallo ihr Wissenden,
    wir, ein Rentnerehepaar sind vor ca 5 Jahren von MeckPom nach Sachsen-Anhalt gezogen und haben es versäumt, uns beim zuständigen Finanzamt zu melden.
    Wie würdet ihr jetzt vorgehen bzw was ist die beste Variante, um sich jetzt nachträglich dort anzumelden?
    Wir haben keine Nebeneinkünfte außer unserer bescheidenen Rente und ein paar Zinsen auf dem Sparkonto.
    Manchmal ist es ja besser, wenn man von erfahrenen, mit den Gepflogenheiten der Finanzämter auskennenden, beraten wird, bevor eine falsche Formulierung unsererseits erfolgt.
    Wir haben das Elsterprogramm vor vielen Jahren genutzt, als ich noch selbständig war.

    Grüße in der Hoffnung auf eure Hilfe
    hw


    #2
    Wir haben keine Nebeneinkünfte außer unserer bescheidenen Rente und ein paar Zinsen auf dem Sparkonto.
    Besteht denn überhaupt Steuererklärungspflicht ? Bei Rentenbezug richtet sich die Erklärungspflicht nach § 56 EStDV.

    Wenn der Gesamtbetrag eurer Einkünfte nicht mehr als das Doppelte des jeweiligen Grundfreibetrags beträgt, müsst ihr keine

    Einkommensteuererklärung abgeben. Maßgeblich sind allein die steuerpflichtigen Rentenanteile, inländische Kapitalerträge,

    die dem Steuerabzug unterlegen haben, spielen keine Rolle.

    https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__56.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Das Finanzamt hat Zugriff auf die Meldedaten. Heutzutage ist es eigentlich kein Problem mehr, wenn man eine neue Anschrift nicht dem Finanzamt mitteilt.

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        #4
        Hallo hw2504,

        offensichtlich habt ihr ja 5 Jahre keine EKSt-Erkärung mehr abgegeben und auch keine Mahnung dazu erhalten.

        Gruß - Hans

        Kommentar


          #5
          Hallo hw2504!

          Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Meldung eines Umzugs von Privatpersonen an das Finanzamt.

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            #6
            offensichtlich habt ihr ja 5 Jahre keine EKSt-Erkärung mehr abgegeben und auch keine Mahnung dazu erhalten.
            Was aber nicht automatisch heißt, dass keine Erklärungspflicht besteht oder bestanden hat. Ich kenne etliche Rentner, die trotz

            regelmäßiger Erhöhung des Grundfreibetrags wegen der zu 100% steuerpflichtigen Rentenerhöhungen in die Erklärungspflicht gerutscht sind,

            wobei nicht in jedem Fall Steuern anfallen müssen. KV- und PV-Beiträge gehen ja auch noch weg.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              auch keine Mahnung dazu erhalten.
              daher dachte ich eben, so schlimm kanns schon nicht werden.
              Wir wissen ja auch nicht was vor den fünf Jahren war.
              Und >Elsterprogramm vor vielen Jahren genutzt< hört sich auch nicht nach jährlicher Steuererklärung an.

              Gruß - Hans

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                #8
                Wir haben vor einigen Jahren das Haus unserer Eltern verkauft und dieses Geld über "WeltSparen" bei ausländischen Banken (Schweden und Dänemark) als Fest- und Tagesgeld eingezahlt.
                Jetzt hat meine bessere Hälfte einen Jahresabschluss über Zinserträge gefunden und ist der Meinung wir müssten/sollten uns beim Finanzamt melden, um Steuern darauf zu zahlen, da diese Zinsen dem deutschen Finanzamt gemeldet werden. Es handelt sich um Zinsen, die den Freibetrag von 2.000€ überschreiten.
                Wir möchten keine schlafenden Hunde wecken, aber uns auch nicht strafbar machen.

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                  #9
                  Wenn diese Einkünfte zu einer Einkommensteuernachzahlung führen, dann müssen sie natürlich erklärt werden. Das kannst Du ja mit Elster berechnen, ob das der Fall ist.

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                    #10
                    Im Ausland erzielte Kapitalerträge, die nicht dem deutschen Steuerabzug unterlegen haben, führen immer zur Erklärungspflicht.

                    Siehe § 32d Abs. 3 Satz 3 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32d.html

                    Auch bei mehr als 2.000 € Kapitalerträgen muss das bei Rentnern nicht unbedingt zu einer Nachzahlung führen, da hier oft

                    die Günstigerprüfung erfolgreich ist und dann auch der Altersentlastungsbetrag steuermindernd wirkt.
                    Zuletzt geändert von Charlie24; Gestern, 18:18.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Wir werden uns Morgen erstmal die gesamten Zinsen der vergangenen Jahre, seit dem das Geld dort "schlummert" ausdrucken. Am Anfang waren es nur 0,66-075% Zinserträge.(max 200-300 € jährlich)

                      Müssen wir die "Günstigerprüfung" und einen "Altersentlastungsbetrag" beantragen oder wie läuft das?

                      Für "Elster" habe ich leider die Anmeldedaten nicht gefunden. Sollte ich mich neu registrieren?

                      Eine Anleitung zum Ausfüllen werde ich wohl dort finden?
                      Zuletzt geändert von hw2504; Gestern, 18:33.

                      Kommentar


                        #12
                        Für "Elster" habe ich leider die Anmeldedaten nicht gefunden. Sollte ich mich neu registrieren?
                        Wann hast du denn dein Zertifikat letztmals verlängert ? Wenn das schon mehr als 3 Jahre her ist, ist es ohnehin abgelaufen.

                        Wenn du deine Anmeldedaten nicht mehr weißt, wirst du deinen Zugang erneuern müssen: https://www.elster.de/eportal/erneue.../usernameEmail

                        Die Günstigerprüfung für Kapitalerträge ist in Zeile 4 der Anlage KAP zu beantragen. Die Renten ruft man am besten über den Bescheinigungsabruf ab.

                        Der sollte auch für die Ehefrau eingerichtet sein oder werden, falls die eine eigene Rente bezieht.

                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Hallo hw2504!

                          Bevor wir hier "wie wild Vermutungen" anstellen über Ihre Verhältnisse ... sollten Sie diese mal posten ...

                          wenn Sie bei 0,66% Zins 300€ Zinseinnahmen hatten, dann haben/hatten Sie runde 45.000€ Spargelder angelegt ... !?

                          wenn sie diese jetzt immer noch verzinst angelegt haben, erhalten Sie maximal 4% ZIns, das sind dann maximal 1.800€ Zinsertrag - Eheleuten steht seit 2023 ein Freibetrag von 2.000€ zur Verfügung, zuvor lag dieser Freibetrag bei 1.602€ !

                          und selbst wenn Sie 5% Zins erzielt haben, ist wahrscheinlich das Kind immer noch nicht in den Brunnen gefallen!
                          Zuletzt geändert von Uwe64; Gestern, 20:32.

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                            #14
                            Hallo hw2504!

                            Hier steht das meiste, was Sie für die deutsche Steuer wissen müssen:

                            https://www.weltsparen.de/steuern/

                            https://www.test.de/zinsen-ausland-v...ung-5056688-0/

                            Zuletzt geändert von Uwe64; Gestern, 20:42.

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                              #15
                              Hallo hw2504!

                              Das Finanzamt erfährt m.W. vollautomatisch von Ihren Auslandskonten und -zinsen - siehe hier:

                              https://www.gesetze-im-internet.de/f...253110015.html

                              Selbst diese Staaten beteiligen sich schon an dieser internationalen Meldepflicht:
                                  • Albanien
                                  • Barbados
                                  • Cookinseln
                                  • Costa Rica
                                  • Curaçao
                                  • Ghana
                                  • Grenada
                                  • Malediven
                                  • Nigeria
                                  • Panama
                                  • Kitts und Nevis
                                  • Lucia
                              es gibt schon noch Staaten, die nichts oder nicht alles melden oder sich "bocksbeinig" anstellen:
                                  • Amerikanisch-Samoa
                                  • Anguilla
                                  • Bahamas
                                  • Britische Jungferninseln
                                  • Costa Rica
                                  • Fidschi
                                  • Guam
                                  • Marshallinseln
                                  • Palau
                                  • Panama
                                  • Russland
                                  • Samoa
                                  • Trinidad und Tobago
                                  • Turks- und Caicosinseln
                                  • Amerikanische Jungferninseln
                                  • Vanuatu
                              ich glaube kaum, dass sie Weltbank mit diesen "zweifelhaften" Ländern was zu tun hat ... !?

                              Weitere interessante Informationen finden Sie hier - aber eine Bitte an Sie: "Überlesen" Sie das "Gedöns" wegen "Steuerhinterziehung" und so, ich gehe davon aus, dass Sie davon nicht betroffen sind - aber interessant sind die Ausführungen trotzdem/allemal!

                              "Die CRS-Partnerstaaten verpflichten sich, Stamm- und Bewegungsdaten aller Kontoinhaber zu erheben und zu verwahren. Dazu dient die Selbstauskunft, die bei Eröffnung eines Kontos auszufüllen ist. Kommt es im Zuge des internationalen Finanzabgleichs zum Datenaustausch der Mitgliedsstaaten mit den deutschen Finanzbehörden, werden folgende Informationen übermittelt:
                                  • Name, Adresse und Steueridentifikationsnummer
                                  • Geburtsdatum und Geburtsort
                                  • Steuerlicher Wohnsitz
                                  • Die Kontonummer
                                  • Name und Identifikationsnummer des meldenden Finanzinstituts (wenn Deutschland meldet)
                                  • Kontosaldo bzw. Kontowert zum Ende des angefragten Kalenderjahres
                                  • Gesamtbruttoertrag der Zinsen, der Dividenden und anderer etwaiger Einkünfte, die mittels von Vermögenswerten dieses Kontos erzielt wurden und auf diesem Konto gutgeschrieben wurden (bei Verwahrkonten)
                                  • Gesamtbruttoertrag der Zinsen, die auf das Konto eingezahlt oder diesem gutgeschrieben wurden (bei Einlagekonten)
                                  • Bei allen anderen Kontoarten, die nicht zu Einlagekonten oder Verwahrkonten zählen, der Gesamtbruttobetrag, der an den Kontoinhaber gezahlt oder ihm gutgeschrieben wurde und für den das meldende Finanzinstitut Schuldner ist (bei deutschen Finanzinstituten). Hier wird die Gesamthöhe aller im Meldezeitraum geleisteten Einlösungsbeträge eingeschlossen.
                                  • Gesamtbruttoerlöse aus der Veräußerung oder dem Rückkauf von Vermögensgegenständen, die auf das Konto eingezahlt oder diesem gutgeschrieben wurden und für die das Finanzinstitut als Verwahrstelle, als Makler, Bevollmächtigter oder anderweitiger Vertreter des Kontoinhabers tätig war (bei Verwahrkonten)"

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