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Hallo hw2504,
Was ist unter "Bescheinigungsabruf" gemeint?
Die Bescheinigungen die von externen Einrichtungen, wie Krankenkassen, Rentenversicherern etc., ans Finanzamt übermittelt wurden,
können hier direkt ins Formular und zwar an die richtige Stelle eingefügt werden.
Das muss natürlich vorher, für dich und deine Frau, eingerichtet werden, aber das geht ganz einfach.
Jetzt kriegt erstmal den Kopf wieder frei, es eilt ja nichts, Rom ist auch nicht an einem Tag von der Wölfin gesäugt worden!
Gruß - Hans
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Zitat von Hans53 Beitrag anzeigenDas muss natürlich vorher, für dich und deine Frau, eingerichtet werden
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Wer schon länger eine Rente bezieht, braucht für die richtige Erfassung entweder die Information der DRV über die an das Finanzamt
gemeldeten Daten oder er nutzt den Bescheinigungsabruf. Den Rentenanpassungsbetrag selbst zu berechnen, ist nämlich gar nicht
so einfach !Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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