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    #31
    Hallo hw2504,

    na wenn du eigeloggt bist, unter alle Formulare

    Gruß - Hans

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      #32
      Was ist unter "Bescheinigungsabruf" gemeint?
      Ich denk das wir jetzt erstmal alles ausgefüllt haben. Nähere Angaben zu Zinsen haben wir leider nicht gefunden.
      Wir alles abgespeichrt und machen am WE weiter, uns brummt schon der Kopf

      Erstmal vielen Dank für eure Hilfe

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        #33
        Hallo hw2504,

        Was ist unter "Bescheinigungsabruf" gemeint?

        Die Bescheinigungen die von externen Einrichtungen, wie Krankenkassen, Rentenversicherern etc., ans Finanzamt übermittelt wurden,
        können hier direkt ins Formular und zwar an die richtige Stelle eingefügt werden.

        Das muss natürlich vorher, für dich und deine Frau, eingerichtet werden, aber das geht ganz einfach.

        Jetzt kriegt erstmal den Kopf wieder frei, es eilt ja nichts, Rom ist auch nicht an einem Tag von der Wölfin gesäugt worden!

        Gruß - Hans

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          #34
          Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen
          Das muss natürlich vorher, für dich und deine Frau, eingerichtet werden
          Jedenfalls für denjenigen, auf den das verwendete Elster-Konto nicht registriert ist.

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            #35
            für dich und deine Frau, eingerichtet werden
            für sich selbst muss man es schon auch einrichten, nur brauchts da keinen Freischaltcode mehr!

            Gruß - Hans

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              #36
              Man braucht auch keinen Abrufcode mehr. Wenn man mit ID-Nr. registriert ist, dann hat man auch den Bescheinigungsabruf für die eigenen Daten.

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                #37
                Wer schon länger eine Rente bezieht, braucht für die richtige Erfassung entweder die Information der DRV über die an das Finanzamt

                gemeldeten Daten oder er nutzt den Bescheinigungsabruf. Den Rentenanpassungsbetrag selbst zu berechnen, ist nämlich gar nicht

                so einfach !
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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