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    #16
    Hallo hw2504!

    Die für Sie wirklich relevanten Fragen sind m.E.:

    1.) Wurden Kapitalertragsteuern/Abgeltungssteuern/Quellensteuern einbehalten - die Sie beim deutschen Finanzamt anrechnen und sich erstatten lassen können ?

    2.) Sind Sie aufgrund der jährlichen Rentenerhöhungen "schleichend" in die Steuerpflicht "reingewachsen" und damit zur Abgabe einer ESt-Erklärung verpflichtet?

    Wenn Sie das prüfen wollen, machen Sie die "vorausgefüllte Steuererklärung" über Elster
    https://forum.elster.de/anwenderforu...escheinigungen

    packen das Zinsgedöns mit rein - und dann können Sie beurteilen, ob Sie "schon dabei" sind oder wie groß der Abstand zur Steuerpflicht und Erklärungspflicht noch ist!

    oder

    gehen Sie zu einem Lohnsteuerhilfeverein

    bei Jahreseinnahmen zwischen 20.000-30.000€ liegt der Beitrag so um die 140€ ...

    oder

    gehen Sie zum Steuerberater

    dessen Gebühr ist nicht "fest", sondern neben der Höhe der Einnahmen/Einkünfte auch nach Aufwand/Schwierigkeit gestaffelt


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      #17
      Wir haben uns die Jahresübersichten von "Weltsparen" runtergeladen und liegen in 2023 und 2024 über den Freibetrag von 2.000 €.
      Jetzt wollte ich mich bei "Elster" neu registrieren und habe die Wahl zwischen Wallet App und Ausweis...
      Ich habe erstmal die Wallet App auf mein Handy geladen weil wir die Ausweis PIN nicht mehr finden.
      Welches ist denn die einfachere Anwendung?

      PS: habe mich jetzt mit der Wallet App identifiziert und hoffe es richtig gemacht zu haben.

      Was/wie muss ich jetzt weiter verfahren?
      Meine Ehefrau muss ich ja auch noch dort anmelden oder?
      Wenn ja wie mache ich das, unter "Benutzergruppen" oder??
      Zuletzt geändert von hw2504; Heute, 12:22.

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        #18
        Hallo hw2504,

        nein, du brauchst nur ein Konto. Damit kannst du für dich und deine Frau alles nötige machen.

        Am Besten du meldest dich ganz konventionell, mit Zertifikatsdatei und Kennwort auf dem PC an.

        Mit dem anderen Schnickschnack-Zeugs gibt es meist nur Probleme. Lies ruhig mal unter "Sicherheit".


        Gruß - Hans

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          #19
          Ich bin angemeldet, finde aber keinen Punkt/Möglichkeit wo ich meine Ehefrau eintragen kann??

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            #20
            Hallo,

            Elster bietet die Möglichkeit Daten welche Das Finnazamt schon hat (zB. Rente) direktabzurufen und in einer Erklärung zu übernehmen. Damit das auch für deine Frau klappt, musst du den Datenabruf für sie unter "Formulare & Leistungen / Bescheinigungen verwalten / Bescheinigungen anderer Personen" freischalten.
            Das würde ich auf jeden Fall machen bevor ich mit einer Steuererklärung beginne.

            Ansonsten habt ihr bei jeder Erkärung das Wahlrecht ob ihr die einzeln oder zusammen macht. Sobald du dich und deine Frau auf der Startseite der Erklärung eintträgst ist es eine für euch beide.
            Es gäbe in Elster noch die Möglichkeit Profile zu pflegen, finde ich aber quatsch. Bei der ersten Erklärung über Elster musst du die persönlichen Daten eh eintragen und bei folgenden Erklärungen kannsz du die Daten aus der bereits übermittelten übernehmen.

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              #21
              Wenn du ein Formular für die Einkommensteuer-Erklärung öffnest, kannst du im Hauptteil das alles eintragen.

              Gruß Hans

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                #22
                Welches Formular muss ich denn für Zinserträge nutzen?
                Wir haben außer unserer Rente ja keine Einkommen weiter.

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                  #23
                  Die Anlage Kap wird dein Freund.

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                    #24
                    Wir haben außer unserer Rente ja keine Einkommen weiter.
                    Gesetzliche Renten sind in der Anlage R zu erfassen. Bitte unbedingt den Bescheinigungsabruf nutzen und zwar für beide !
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #25
                      Mit Anlage Kap ist die Kapitalertragsteuer-Anmeldung nach Einkommensteuergesetz für Zinserträge gemeint?
                      Ich finde dort keine Möglichkeit meine Frau einzutragen.

                      Wir haben keine Steuernummer mehr.

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                        #26
                        Zitat von hw2504 Beitrag anzeigen
                        Mit Anlage Kap ist die Kapitalertragsteuer-Anmeldung nach Einkommensteuergesetz für Zinserträge gemeint?
                        Nein. Du brauchst die Einkommensteuererklärung für unbesch. Steuerpflicht.

                        Die besteht aus der Hauptseite (Mantelbogen) wo du die all. Angaben von dir und deiner Frau einträgst (Name, Anschrift, Bank usw.).
                        Dazu kommen dann die Anlagen je nach Bedarf. In deinem Fall die Anlage R (Rente), die Anlage Kap (Zinserträge), die Anlage Vorsorgeaufwand (Versicherungszahlungen).


                        Mit dem bereits erwähnten Bescheinigungsabruf werden die Anlagen R und Vorsorgeaufwand automaitsch mit den Daten gefüllt welche die Rentenstelle für euch ans Finanzamt übermittlet hat, daher sollte man den unbedingt nutzen.

                        Das ihr keine Steuernummer habt ist kein Problem, dass kann im Hautteil angeklickt werden und dann kann man die Erklärung ohne Steuernummer übermitteln

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                          #27
                          Nein, natürlich nicht. Die Anlage KAP ist eine Anlage der Einkommensteuererklärung.
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                            #28
                            Hallo hw2504,

                            die Anlage Vorsorge musst du auch einfügen, da werden dann die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung eingefügt.
                            die Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen"für Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerrechnungen,
                            sowie Anlage Sonderausgaben für KiSt und Spenden brauchst du auch noch, der Rest zeigt sich so nach und nach.

                            Gruß - Hans

                            Kommentar


                              #29
                              Wo finde ich denn die "Einkommensteuererklärung für unbesch. (was bedeutet das?? Steuerpflicht?

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                                #30
                                Zitat von hw2504 Beitrag anzeigen
                                Wo finde ich denn die "Einkommensteuererklärung für unbesch. (was bedeutet das?? Steuerpflicht?
                                Unbeschränkte Steuerpflicht: https://www.elster.de/eportal/formul...eformulare/est

                                Freundliche Grüße
                                Charlie24

                                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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