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Mitteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer

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    Mitteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer

    Hallo zusammen,
    wurde per E-mail informiert :"Ihre Mitteilung der W-IdNr. steht ab sofort zum elektronischen Abruf bereit".
    Habe in "Mein Elster /Mein Posteingang/Meine Formulare/Meine Belege" wie auch in "Mein Benutzerkonto/..." und auch in "Formulare&Leistungen" geschaut, jedoch finde ich nichts über die W-IdNr....
    Und die "Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe" ist erteilt worden...
    Wer könnte mir sagen,wo ich sonst suchen müsste ?
    Vielen Dank,
    Adrian09

    #2
    Wer könnte mir sagen,wo ich sonst suchen müsste ?
    Ich habe keine Ahnung, der Abruf der W-IdNr. scheint ganz neu zu sein. Normalerweise wird man nach dem Login drauf hingewiesen,

    das ein Bescheid oder ein Schreiben zum Abruf bereitgestellt ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Bei mir ist es ähnlich: habe die gleiche Nachricht bekommen.

      In MeinElster ist nichts zu finden. Ich habe allerdings der "Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe" nicht zugestimmt, da dies offenbar nicht differenzierbar ist, für alle Bescheide gilt und ich es für meine ESt-Bescheide nicht möchte.

      Es ist bei mir aber noch skurriler:
      1. Ich hatte schon immer eine UStID und gehöre lt. der Ankündigungen eigentlich nicht zu dem Personenkreis, der eine extra Mitteilung erhalten sollte, da meine W-Id aus der UStId ableitbar ist.
      2. Mein Gewerbe habe ich bereits 2020 Corona-bedingt eingestellt, abgemeldet und abgewickelt. Wieso mir jetzt noch eine W-Id zugeteilt wird? Vielleicht, weil ich die UStID theoretisch immer noch habe?

      Irgendwie scheint das Verfahren (wie so oft in D) noch nicht so recht ausgereift zu sein.

      Kommentar


        #4
        Bei mir sieht es aber ähnlich wie beim VSW-BS ... nur dass ich eine UStID verfügbar habe, die aber weiterhin gültig/aktiv ist...
        Nach der Info in " Öffentliche Bekanntmachung über die Vergabe und Mitteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 1 Absatz 2 i. V. m. § 3 Absatz 1 der Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung vom 30. September 2024" müsste ich eigentlich nichts mehr tun:
        "Sofern einem wirtschaftlich Tätigen (§ 139a Absatz 3
        der Abgabenordnung) bis zum 30. November 2024 eine
        Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) durch
        das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf der Grund-
        lage von § 27a Umsatzsteuergesetz (UStG) erteilt wurde,
        entspricht diese ab dem 3. Dezember 2024 der W-IdNr.
        (§ 1 Absatz 2 i. V. m. § 3 Absatz 1 Wirtschafts-Identifika-
        tionsnummer-Verordnung). Der W-IdNr. wird zusätzlich das
        Unterscheidungsmerkmal „-00001“ angefügt
        .

        Warum mir per Mail die Info zugeschickt wurde "Ihre Mitteilung der W-IdNr. steht ab sofort zum elektronischen Abruf [in Elster] bereit." [steht ], ist mir ein Rätsel.
        Irgendwie beruhigend, dass auch andere Einkommensteuerpflichtigen mit dieser Unklarheit kämpfen, ich habe dies aber für mich abgeschlossen - > werde mir die W-IdNr. mit dem Unterscheidungsmerkmal "-00001" selber basteln und spreichern...
        Danke für die Hinweise,

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