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    Mitteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer

    Hallo zusammen,
    wurde per E-mail informiert :"Ihre Mitteilung der W-IdNr. steht ab sofort zum elektronischen Abruf bereit".
    Habe in "Mein Elster /Mein Posteingang/Meine Formulare/Meine Belege" wie auch in "Mein Benutzerkonto/..." und auch in "Formulare&Leistungen" geschaut, jedoch finde ich nichts über die W-IdNr....
    Und die "Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe" ist erteilt worden...
    Wer könnte mir sagen,wo ich sonst suchen müsste ?
    Vielen Dank,
    Adrian09

    #2
    Wer könnte mir sagen,wo ich sonst suchen müsste ?
    Ich habe keine Ahnung, der Abruf der W-IdNr. scheint ganz neu zu sein. Normalerweise wird man nach dem Login drauf hingewiesen,

    das ein Bescheid oder ein Schreiben zum Abruf bereitgestellt ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Bei mir ist es ähnlich: habe die gleiche Nachricht bekommen.

      In MeinElster ist nichts zu finden. Ich habe allerdings der "Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe" nicht zugestimmt, da dies offenbar nicht differenzierbar ist, für alle Bescheide gilt und ich es für meine ESt-Bescheide nicht möchte.

      Es ist bei mir aber noch skurriler:
      1. Ich hatte schon immer eine UStID und gehöre lt. der Ankündigungen eigentlich nicht zu dem Personenkreis, der eine extra Mitteilung erhalten sollte, da meine W-Id aus der UStId ableitbar ist.
      2. Mein Gewerbe habe ich bereits 2020 Corona-bedingt eingestellt, abgemeldet und abgewickelt. Wieso mir jetzt noch eine W-Id zugeteilt wird? Vielleicht, weil ich die UStID theoretisch immer noch habe?

      Irgendwie scheint das Verfahren (wie so oft in D) noch nicht so recht ausgereift zu sein.

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        #4
        Bei mir sieht es aber ähnlich wie beim VSW-BS ... nur dass ich eine UStID verfügbar habe, die aber weiterhin gültig/aktiv ist...
        Nach der Info in " Öffentliche Bekanntmachung über die Vergabe und Mitteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 1 Absatz 2 i. V. m. § 3 Absatz 1 der Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung vom 30. September 2024" müsste ich eigentlich nichts mehr tun:
        "Sofern einem wirtschaftlich Tätigen (§ 139a Absatz 3
        der Abgabenordnung) bis zum 30. November 2024 eine
        Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) durch
        das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf der Grund-
        lage von § 27a Umsatzsteuergesetz (UStG) erteilt wurde,
        entspricht diese ab dem 3. Dezember 2024 der W-IdNr.
        (§ 1 Absatz 2 i. V. m. § 3 Absatz 1 Wirtschafts-Identifika-
        tionsnummer-Verordnung). Der W-IdNr. wird zusätzlich das
        Unterscheidungsmerkmal „-00001“ angefügt
        .

        Warum mir per Mail die Info zugeschickt wurde "Ihre Mitteilung der W-IdNr. steht ab sofort zum elektronischen Abruf [in Elster] bereit." [steht ], ist mir ein Rätsel.
        Irgendwie beruhigend, dass auch andere Einkommensteuerpflichtigen mit dieser Unklarheit kämpfen, ich habe dies aber für mich abgeschlossen - > werde mir die W-IdNr. mit dem Unterscheidungsmerkmal "-00001" selber basteln und spreichern...
        Danke für die Hinweise,

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          #5
          Die Mitteilung der W-IdNr. erfolgt nicht per Email aus Datenschutzgründen.
          Es kommt immer wieder vor, dass Betrüger an persönliche Informationen von Bürgerinnen und Bürgern gelangen wollen, z. B. indem betrügerische E-Mails, SMS oder Briefe im Namen des Bundeszentralamtes für Steuern versandt werden. Wir warnen ausdrücklich davor, auf diese Betrugsversuche zu reagieren und Links oder Dateianhänge in verdächtigen E-Mails zu öffnen.
          Hier finden Sie aktuelle Warnungen und Informationen darüber, wie Sie Betrugsversuche erkennen können.
          Quelle: BZSt > Startseite > Service > Warnung vor Betrugsversuchen

          ELSTER versendet nur reine datenschutzkonforme Benachrichtigungen.

          Weitere Informationen zur W-IdNr. gibt es auf der Internetseite des BZSt: Startseite > Unternehmen > Identifikationsnummern > Wirtschafts-Identifikationsnummer

          Die Mitteilung (z. B. der W-IdNr.) sollte eigentlich in "Mein Posteingang" abrufbar sein.

          "Meine Formulare" ist quasi sowas wie "Gesendet".
          "Meine Belege" ist sowas wie "Entwürfe" oder "Zwischengespeichert", obwohl eine Verknüpfung von Belegen wohl irgendwann oder mancherorts schon möglich sein soll, damit das zuständige Finanzamt diese verknüpften Belege sehen kann.
          "Mein Benutzerkonto" ist nur sowas wie "Einstellungen" (z. B. Email-Benachrichtigungen).
          "Formulare & Leistungen" ist wohl eher sowas wie "Vordrucke & Auskünfte"; es wäre wahrscheinlich praktisch oder besser, wenn die Funktion "Erneute Mitteilung der W-IdNr." bei "Formulare & Leistungen" enthalten wäre.

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            #6
            Fake !?

            Wenn dem so ist: Wir passen immer noch nicht genug auf beim Lesen von Mails!

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              #7
              Vielleicht ist dann allgemein der Online-Kurs IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, kurz BSI, das Richtige, siehe BSI-Internetseite unter Themen > Unternehmen und Organisationen > Standards und Zertifizierung > IT-Grundschutz > Zertifizierte Informationssicherheit > IT-Grundschutz-Schulungen > Online-Kurs IT-Grundschutz

              HTML-Code:
              https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/IT-Grundschutz/Zertifizierte-Informationssicherheit/IT-Grundschutzschulung/it-grundschutzschulung_node.html

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                #8
                Ich habe jetzt auch eine solche Mitteilung für einen gemeinnützigen Verein, dessen Schatzmeister ich bin, erhalten, der nie eine UStID besaß.

                Zitat von schachsommer12 Beitrag anzeigen
                Die Mitteilung (z. B. der W-IdNr.) sollte eigentlich in "Mein Posteingang" abrufbar sein.
                Nein, ist sie nicht.

                Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                Fake !?
                Sehr sicher nicht. Die Mailheader sind sauber und identisch zu den anderen ELSTER-Nachrichten, die ich gelegentlich bekomme. Auch sind keine Links versteckt, zu deren Anklicken aufgefordert wird. Das ist sicher seriös.

                Falls jemand herausfindet, wo und wie ich nun diese Wirtschafts-ID abrufen kann, wäre es interessant. Wenn ich viel Zeit habe, werde ich demnächst vielleicht selbst mal zum Telefon greifen. Aktuell ist es für uns nicht wirklich wichtig.

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                  #9
                  Hallo VSW-BS!

                  Warum schreiben Sie nicht klipp und klar, was Sie im "Mailheader" angezeigt bekommen ...!?

                  Wie lautet denn die Absenderadresse der Mail - also nicht das, was Sie hinter "von:" lesen, Sie müssen mit dem Mauszeiger auf die Absenderadresse drauffahren, dann geht ein kleines Info-Fensterchen auf, was steht da?

                  Als Absenderadresse hinter "von:" gibt es bei mir "ELSTER Benachrichtigung", wenn ich mit dem Mauszeiger drauffahre kommt die Info "Benachrichtigung@elster.de".

                  Desweiteren erhalte ich noch Mails von "portal@elster.de" sowohl als Absenderadresse hinter "von:" als auch im "Info-Fensterchen" beim mit dem Mauszeiger drauffahren.

                  Ich verstehe absolut nicht, warum Sie nicht das Naheliegende - dass es eine Fake-Mail ist - zuerst mal vollumfänglich überprüfen!

                  Lesen Sie mal das hier: https://www.verbraucherzentrale.de/w...ailheader-6077

                  " ...

                  Mithilfe der IP-Adresse des Absenders, die sich nicht manipulieren lässt, können Sie den Server identifizieren, über den die E-Mail verschickt wurde. Stimmt dieser Mail-Server nicht mit der E-Mail-Adresse überein, dann könnte es eine bösartige Phishing-Mail sein.

                  Cyberkriminelle können zwar grundsätzlich auch Fälschungen in den Header einbauen, beispielsweise falsche Zeilen. Aber bestimmte Bereiche des Headers sind vertrauenswürdig und können einen Betrugsversuch aufdecken.

                  Achtung: Falls die Phishing-E-Mails über einen echten Account versendet werden, der von Kriminellen gehackt wurde, kann der E-Mail-Header passen, obwohl es sich um eine betrügerische E-Mail handelt.

                  ...

                  E-Mail-Adresse des Absenders

                  Unter der Angabe "Return-Path" finden Sie den Absender der E-Mail, bzw. dessen E-Mail-Adresse. Steht hier eine kryptische E-Mail-Adresse, ist das schon ein Hinweis auf eine Phishing-Mail. Diese Adresse muss aber nicht stimmen, sie ist leicht manipulierbar, da sie vom Mailserver nicht auf Richtigkeit überprüft wird. Deswegen kann hier auch eine seriös aussehende Adresse stehen, und es kann sich trotzdem um Phishing handeln.

                  ...


                  Der Absender-Server ist eindeutig kenntlich gemacht durch die so genannte IP-Adresse. Diese ist nicht fälschbar, steht in einer eckigen Klammer und lautet in diesem Fall 62.128.158.4. Davor steht der Name des Mail-Servers. Der muss aber nicht unbedingt stimmen.

                  ...

                  Allerdings ergibt es in der Sache letztlich für technische Laien wenig Sinn, herausfinden zu wollen, wer der tatsächliche Absender ist. Entscheidend ist, ob der E-Mail-Header mindestens eine Unstimmigkeit aufweist und damit die Phishing-Mail als Betrug entlarvt. Hier ist es letztlich wie bei den „weichen“ Kriterien wie Tippfehler oder fremde Sprache ausreichend, ein einziges Indiz für Betrug zu finden.

                  Umgekehrt wäre es deutlich schwieriger zu bewerten, dass eine E-Mail definitiv echt bzw. legitim ist. Bei dieser Zielsetzung müssen nämlich selbst erfahrene Analysten mehrfach genau hinschauen.

                  Nicht jede Pishing-Mail ist so raffiniert gemacht, dass sie mit gefälschten Absender-Adressen oder Mail-Servernamen arbeitet. Wenn Sie aber Zweifel an der Echtheit der E-Mail haben, können Sie darüber letzte Zweifel ausräumen – oder sich bestätigen lassen.

                  An welchen Merkmalen Sie Phishing-Mails erkennen können, haben wir hier in einem separaten Beitrag zusammengefasst. Aktuelle Phishing-Warnungen finden Sie zudem hier.

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                    #10
                    Hallo Adrian09 und VSW-BS !

                    Ich arbeite seit vielen Jahren mit dem EOP - und habe noch nie (!!!) erlebt, dass ich eine Mail von Elster erhielt, ohne dass im EOP tatsächlich was zu finden ist - deshalb mein Fake-Verdacht!

                    Sie schreiben "wurde per E-mail informiert :"Ihre Mitteilung der W-IdNr. steht ab sofort zum elektronischen Abruf bereit".

                    1. Erscheint denn direkt nach dem Login ein Hinweis auf abzurufende Daten - den Sie mit ja und nein beantworten können?
                    2. Gehen Sie auf "Posteingang", am Seitenende steht dort "Haben Sie einen bereits abgerufenen Bescheid oder Mitteilung ungewollt gelöscht?" mit der Möglichkeit auf "jetzt erneut abholen" zu klicken!

                    Wenn dann nichts reinkommt, dann gibt es auch nix, dann ist es Fake!

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                      #11
                      Hallo VSW-BS!

                      *****

                      Ich habe allerdings der "Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe" nicht zugestimmt,


                      Dann darf auch nix über Elster reinkommen !!! siehe hier:
                      https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/I...#js-toc-entry5

                      ...

                      Mitteilung über ELSTER

                      ... .

                      Voraussetzung ist daher, dass Sie über ein ELSTER-Benutzerkonto verfügen und der Mitteilung über ELSTER zustimmen.

                      *****
                      "Es ist bei mir aber noch skurriler:
                      1. Ich hatte schon immer eine UStID und gehöre lt. der Ankündigungen eigentlich nicht zu dem Personenkreis, der eine extra Mitteilung erhalten sollte, da meine W-Id aus der UStId ableitbar ist.
                      2. Mein Gewerbe habe ich bereits 2020 Corona-bedingt eingestellt, abgemeldet und abgewickelt. Wieso mir jetzt noch eine W-Id zugeteilt wird? Vielleicht, weil ich die UStID theoretisch immer noch habe?"

                      " Öffentliche Bekanntmachung

                      Bei wirtschaftlich Tätigen, denen bereits vor der Einführung der W-IdNr. eine USt-IdNr. vergeben wurde, erfolgt keine gesonderte Mitteilung der W-IdNr., da die W-IdNr. der USt-IdNr. entspricht.

                      Falls Sie bis zum 30. November 2024 bereits eine USt-IdNr. erhalten haben, werden Sie durch eine auch im Bundessteuerblatt veröffentlichte öffentliche Bekanntmachung darüber informiert, dass Ihre USt-IdNr. ab dem 03. Dezember 2024 zugleich als W-IdNr. zu verwenden ist. Sie finden das Dokument zur öffentlichen Bekanntmachung in unserem Downloadbereich.

                      Eine individuelle Mitteilung der zugeteilten W-IdNr. unmittelbar an Sie oder an die von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgt nicht, da Ihre W-IdNr. mit der Ihnen bereits bekannten USt-IdNr. im Aufbau identisch ist."

                      Fazit: Fake !!! oder die Programmierer haben einen nicht zu verzeihenden Fehler fabriziert !!!

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                        #12
                        Hallo Adrian09 Charlie24 VSW-BS schachsommer12

                        Jetzt ist es eindeutig: https://www.drpa.de/achtung-gefaelsc...mer-im-umlauf

                        oder doch nicht? siehe hier https://legalintelligence.jurmatix.n...sher-schreibt/

                        das ist doch echt zum Mäusemelken ... !
                        Zuletzt geändert von Uwe64; 12.05.2025, 16:10.

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                          #13
                          Bis jetzt gibt es aber noch keine offizielle Warnmeldung des BzSt: https://www.bzst.de/DE/Service/Betru...uche_node.html

                          Es koennte also sein, dass es sich tatsaechlich um eine richtige Information handelt, die nur sehr schlecht von den Verantwortlichen formuliert und umgesetzt wurde. Also ich wuerde auf diese Mail auch nicht reagieren, sondern auf weitere offizielle Informationen warten - vorzugsweise ueber das Internet direkt vom BzSt direkt (Limk siehe oben).
                          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                            #14
                            Hallo HundKatzeMaus!

                            Ja, genau - in der Mail nirgends (!) draufklicken - keine Links anklicken - sondern ein separates übliches Login ins EOP dann auf den angekündigten Datenabruf warten, der denn wohl automatisch irgendwann kommen soll !

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