Liebe alle,
mein Mann beginnt eine neue Stelle in der Schweiz. Hauptwohnsitz soll in Deutschland bleiben (mehr als 100 km vom Arbeitsort). Als wir eine Ansässsigkeitsbescheinigung beim Finanzamt beantragt haben, wurde uns mitgeteilt, dass mein Mann nicht als Grenzgänger, sondern als Wochenaufenthalter gelte. Am Anfang will er in der Schweiz im Hotel übernachten. Soweit dürfte das passen.
Mich hat es aber etwas verwundert, als mir vom Finanzamt die Auskunft gegeben wurde, dass mein Mann auch dann als Wochenaufenthalter gelten würde, wenn er eine Zweitwohnung in Deutschland hat, die nicht mehr als 60 km vom Arbeitsort entfernt ist. Kann das sein? Hat damit jemand Erfahrung? Ich habe dazu nämlich nichts gefunden.
Zum Thema Zweitwohnung hätte ich auch noch eine Frage: Wie weit darf diese vom Arbeitsort entfernt sein und wie groß? Was ich bisher gelesen habe, dürften 60 km Entfernung vom Arbeitsort noch akzeptiert werden. Das wäre auch in unserem Interesse und würde daher passen. Allerdings sollte die Zweitwohnung wohl nicht zu groß sein, ca. 60 qm / 2 Zimmer.
Wir haben eine Wohnung in Aussicht, die 100 qm groß wäre, aber von der Lage sehr gut passen würde. Da der Preis auch fair ist und es sonst kaum Angebote in Grenznähe gibt, würden wir diese Wohnung gerne nehmen, wenn alles klappt. Hat jemand damit Erfahrungen wie das Finanzamt damit umgeht? Ich habe gelesen, dass dann die Wohnung nur insoweit steuermindernd berücksichtigt wird, als wäre sie 60 qm groß. Werden dann vom Mietpreis (kalt oder warm?) 40 Prozent abgezogen?
Nach neuer Rechtsprechung vom BFH gilt die 60 qm-Regel ja bei Zweitwohnungen im Ausland wohl nicht mehr. Übertragen das die Finanzämter nun auch auf Zweitwohnungen in Deutschland?
Wir haben ein ganz tolles Finanzamt, in dem die Mitarbeiter immer sehr freundlich und hilfsbereit sind. Ich weiß aber nicht, ob sie mit Fällen wie diesen viel Erfahrung haben, da wir ja nicht in der Grenzregion leben.
Vielen Dank. Ich freue mich auch den Austausch und eure/Ihre Erfahrungen.
Anja
mein Mann beginnt eine neue Stelle in der Schweiz. Hauptwohnsitz soll in Deutschland bleiben (mehr als 100 km vom Arbeitsort). Als wir eine Ansässsigkeitsbescheinigung beim Finanzamt beantragt haben, wurde uns mitgeteilt, dass mein Mann nicht als Grenzgänger, sondern als Wochenaufenthalter gelte. Am Anfang will er in der Schweiz im Hotel übernachten. Soweit dürfte das passen.
Mich hat es aber etwas verwundert, als mir vom Finanzamt die Auskunft gegeben wurde, dass mein Mann auch dann als Wochenaufenthalter gelten würde, wenn er eine Zweitwohnung in Deutschland hat, die nicht mehr als 60 km vom Arbeitsort entfernt ist. Kann das sein? Hat damit jemand Erfahrung? Ich habe dazu nämlich nichts gefunden.
Zum Thema Zweitwohnung hätte ich auch noch eine Frage: Wie weit darf diese vom Arbeitsort entfernt sein und wie groß? Was ich bisher gelesen habe, dürften 60 km Entfernung vom Arbeitsort noch akzeptiert werden. Das wäre auch in unserem Interesse und würde daher passen. Allerdings sollte die Zweitwohnung wohl nicht zu groß sein, ca. 60 qm / 2 Zimmer.
Wir haben eine Wohnung in Aussicht, die 100 qm groß wäre, aber von der Lage sehr gut passen würde. Da der Preis auch fair ist und es sonst kaum Angebote in Grenznähe gibt, würden wir diese Wohnung gerne nehmen, wenn alles klappt. Hat jemand damit Erfahrungen wie das Finanzamt damit umgeht? Ich habe gelesen, dass dann die Wohnung nur insoweit steuermindernd berücksichtigt wird, als wäre sie 60 qm groß. Werden dann vom Mietpreis (kalt oder warm?) 40 Prozent abgezogen?
Nach neuer Rechtsprechung vom BFH gilt die 60 qm-Regel ja bei Zweitwohnungen im Ausland wohl nicht mehr. Übertragen das die Finanzämter nun auch auf Zweitwohnungen in Deutschland?
Wir haben ein ganz tolles Finanzamt, in dem die Mitarbeiter immer sehr freundlich und hilfsbereit sind. Ich weiß aber nicht, ob sie mit Fällen wie diesen viel Erfahrung haben, da wir ja nicht in der Grenzregion leben.
Vielen Dank. Ich freue mich auch den Austausch und eure/Ihre Erfahrungen.
Anja
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