Auch wenn das Thema für die meisten abgeschlossen ist.. ich verzweifle langsam. Ich habe eine Hofstelle übernommen, mit 1,5 ha Wiese. Der Hof hat ca. 600 qm Scheune, in der Heu, Brennholz gelagert und Hoflader/Bulldog stehen. Diese sollten als private Nutzfläche in Grundsteuer B eingeordnet werden. Ich habe Einspruch eingelegt. Ich habe keine Landwirtschaft angemeldet, aber von der Wiese wird von einem Bauern aus der Nähe das Heu für unsere Pferde gemacht. Seit einem halben Jahr geht jetzt der Schriftverkehr zwischen FA und Steuerberater hin und her. Jetzt will das FA wissen, seit wann ich in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft bin. Das bin ich aber nicht, ich mach ja meine Arbeit bei den Pferden ganz allein und habe keinen Betrieb. Langsam weiß ich nicht mehr, was ich noch antworten soll. Muss ich denn in der BG sein, damit die Hofstelle in Grundsteuer A eingeordnet werden kann? Wenn ich die 600qm in B bezahlen muss, kann ich den Hof nicht mehr halten, wenn ich in fünf Jahren in Rente gehe. Verzweiftelte Grüße aus Bayern.
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Grundsteuer A
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Mit dem Thema bist du hier falsch. Du hast einen Steuerberater, der das Bayerische Grundsteuergesetz kennen sollte.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Laut SVLFG (Sozialversicherung fuer Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) liegt ein Unternehmen immer dann vor, wenn eine auf Dauer angelegte planmaessŸige Flaechennutzung in Form von Erwerbsgartenbau, Ackerbau, Heugewinnung, Weidewirtschaft oder auch zur Erhaltung des Kulturzustandes einer landwirtschaftlichen Flaeche erfolgt. In unserem Bundesland ist es z.B. so, dass man bei Pferdehaltung und ab 2000qm Weideflaeche Mitglied in der BG sein muss. Landwirtschaftliche Steuerberater wissen das und sollten dir weiterhelfen koennen, ansonsten einen Anwalt einschalten. Wie sich das bei euch in Bayern auf die Grundsteuer auswirken kann, habe ich keine Ahnung.Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
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