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Grundsteuer A

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    Grundsteuer A

    Auch wenn das Thema für die meisten abgeschlossen ist.. ich verzweifle langsam. Ich habe eine Hofstelle übernommen, mit 1,5 ha Wiese. Der Hof hat ca. 600 qm Scheune, in der Heu, Brennholz gelagert und Hoflader/Bulldog stehen. Diese sollten als private Nutzfläche in Grundsteuer B eingeordnet werden. Ich habe Einspruch eingelegt. Ich habe keine Landwirtschaft angemeldet, aber von der Wiese wird von einem Bauern aus der Nähe das Heu für unsere Pferde gemacht. Seit einem halben Jahr geht jetzt der Schriftverkehr zwischen FA und Steuerberater hin und her. Jetzt will das FA wissen, seit wann ich in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft bin. Das bin ich aber nicht, ich mach ja meine Arbeit bei den Pferden ganz allein und habe keinen Betrieb. Langsam weiß ich nicht mehr, was ich noch antworten soll. Muss ich denn in der BG sein, damit die Hofstelle in Grundsteuer A eingeordnet werden kann? Wenn ich die 600qm in B bezahlen muss, kann ich den Hof nicht mehr halten, wenn ich in fünf Jahren in Rente gehe. Verzweiftelte Grüße aus Bayern.

    #2
    Mit dem Thema bist du hier falsch. Du hast einen Steuerberater, der das Bayerische Grundsteuergesetz kennen sollte.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Laut SVLFG (Sozialversicherung fuer Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) liegt ein Unternehmen immer dann vor, wenn eine auf Dauer angelegte planmaessŸige Flaechennutzung in Form von Erwerbsgartenbau, Ackerbau, Heugewinnung, Weidewirtschaft oder auch zur Erhaltung des Kulturzustandes einer landwirtschaftlichen Flaeche erfolgt. In unserem Bundesland ist es z.B. so, dass man bei Pferdehaltung und ab 2000qm Weideflaeche Mitglied in der BG sein muss. Landwirtschaftliche Steuerberater wissen das und sollten dir weiterhelfen koennen, ansonsten einen Anwalt einschalten. Wie sich das bei euch in Bayern auf die Grundsteuer auswirken kann, habe ich keine Ahnung.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Leider kennt sich offensichtlich nicht jeder Steuerberater mit der Grundsteuer aus, sonst würde ich hier nicht schreiben. Sie eiert von einer Mutmaßung und Frage zur nächsten. Einen Steuerberater für Landwirtschaft kurzfristig zu bekommen ist nahezu unmöglich. Ich habe drei angerufen, aber alle sind voll. Ich sollte mein Anliegen schriftlich schicken und habe von keinem der Angeschriebenen auch nur eine Eingangsbestätigung bekommen. Genauso verhält es sich mit Rechtsanwälten im Bereich Steuer. Man wird gleich abgewimmelt (kenne ich mich nicht aus, ist nicht meine Bereich, etc.) Schade, dass man hier dann auch so abgewiesen wird..

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          #5
          Schade, dass man hier dann auch so abgewiesen wird.
          Dieses Forum ist ein Elster-Anwenderforum und kein Steuerberatungsforum! Das heisst, dass hier ganz normale Anwender sich gegenseitig Tipps geben, wie man mit Elster arbeitet. Klar wird dann auch schon mal hier und da etwas zu Steuerthemen geschrieben, aber eigentlich immer mit dem Hinweis, dass hier keine Steuerberatung durchgefuehrt wird.

          Dein Thema ist speziell und von uns wohl nicht zu beantworten, deswegen der Hinweis auf einen Steuerberater oder Anwalt. Aber du hast ja bereits Einspruch eingelegt (hoffentlich auch rechtzeitig) und dann wirst du ja eine Antwort erhalten.
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Hallo streunekatze!

            Sie schreiben - leider mal wieder ziemlich ungenau, wie viele, die erstmals oder nur selten hier posten - dass Sie
            Steuerberater für Landwirtschaft
            angeschrieben hätten ...

            Also für die Zusatzbezeichnung "landwirtschaftliche Buchstelle" muss ein Steuerberater eine separate Prüfung ablegen, damit er das auf sein Firmenschild draufschreiben kann!

            Weil da Spezialwissen gefragt ist, und eine Beratung in L+F "mal einfach so nebenbei" nicht verantwortungsvoll erfolgen kann!

            Haben Sie bei einer "landwirtschaftlichen Buchstelle" angefragt?

            Andere Alternative ist, sich einem "Verband" anzuschließen, auch die können/dürfen Steuerberatung machen!

            Sie hier:

            https://www.steuerberaterkammer-muen...index_ger.html

            https://www.hlbs.de/landesverbaende/bayern

            https://www.bbv-steuerberatung.de/home

            https://www.bayerischerbauernverband...ngsunternehmen

            usw.usw.

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              #7
              Nochmal Hallo streunekatze!

              Jeder der Probleme mit der neuen Grundsteuer hat, sollte sich bewußt sein:
              - Das ist ein völlig neues Gesetz!
              - Da sind sicherlich noch nicht alle Zweifelsfragen bzw. Sonderfälle geklärt!
              - Es gibt sicherlich Interpretationsspielraum im Geseztestext und in den Richtlinien-/Anweisungen, dieser "Urwald" wird sich erst die nächsten Jahre etwas lichten!

              Und deshalb geraten auch Steuerberater "ins Schlingern" - manche Fragen werden wohl vor Gericht geklärt werden müssen!

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                #8
                Hallo Uwe64, ja, ich habe bei landwirtschaftlichen Buchstellen nachgefragt, insgesamt bei drei, von keinem habe ich eine Rückmeldung bekommen. Ich habe auch keinen Rechtsanwalt für Steuerrecht finden können, der mich im Zweifelsfall beim Finanzgericht vertreten könnte. Beim Bauernverband bekommt man nur als Landwirt Auskunft..

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                  #9
                  Hallo streunekatze!

                  ich habe bei landwirtschaftlichen Buchstellen nachgefragt, insgesamt bei drei, von keinem habe ich eine Rückmeldung bekommen.
                  Ich habe auch keinen Rechtsanwalt für Steuerrecht finden können, der mich im Zweifelsfall beim Finanzgericht vertreten könnte.
                  wie haben Sie das gemacht
                  - telefonisch "allgemein" mit einem "irgendjemand aus der Kanzlei",
                  - telefonisch "direkt mit dem Steuerberater/Rechtsanwalt",
                  - per Mail,
                  - per Briefpost,
                  - per social media
                  - oder ...

                  Beim Bauernverband bekommt man nur als Landwirt Auskunft.
                  und genau das wollen Sie doch, wenn Sie die "Grundsteuer A" beanspruchen - also auch hier die Frage:

                  Woher haben Sie diese Auskunft - aus dem Internet von der homepage, direkt vom Verband, oder direkt von der Steuerberatungsabteilung des Verbandes?

                  M.W. genügt eine "Mitgliedschaft", die man je nach Struktur des Verbandes oder Vereines vielleicht auch bekommt, wenn man nur genug Wiesenfläche besitzt ... !?

                  siehe z.B. hier: https://www.blhv.de/steuer/

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                    #10
                    Hallo streunekatze!

                    Hier ein Link zur bundesweiten Steuerberatersuche der Steuerberaterkammern: https://www.datev.de/kasus/Start?Kam...Suffix2=BuKaXY

                    ganz unten nur ein Häkchen setzen - da zeigt es mir 820 Landwirtschaftliche Buchstellen an ...

                    wenn Sie zusätzlich ganz oben die Postleitzahl Ihres Wohnortes angeben, werden alle ihres Wohnortes angezeigt - wenn es da keinen gibt, nehmen Sie die letzte Ziffer der Postleitzahl weg, dann wird der Suchkreis vergrößert - usw.
                    Zuletzt geändert von Uwe64; 17.05.2025, 13:28.

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                      #11
                      Jetzt will das FA wissen, seit wann ich in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft bin. Das bin ich aber nicht,
                      Warum eigentlich nicht ? Die Wiese ist doch nicht verpachtet und 1,5 Hektar sind eine Größenordnung, bei der keine Flächenbefreiung greifen dürfte ?
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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