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Fahrten zu Ärzten belegen ?

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    Fahrten zu Ärzten belegen ?

    Hallo.

    Dieses Mal hat sich ja die SuFu so richtig gelohnt.

    https://forum.elster.de/anwenderforu...kostennachweis

    Der Termin zur Lohnsteuerabgabe rückt immer näher. Leider habe ich vergessen, wie ich es früher gemacht habe, ob das FA die Kilometer auch ohne Nachweis akzeptiert hat. Wie sieht es für 2024 aus, reicht es, sämtliche Fahrten akribisch aufzulisten, denn Nachweise habe ich nicht. Die meisten Termine gingen telefonisch vonstatten. Falls ihr der Meinung seid, dass sie benötigt werden, lasse ich es für 2024 auf sich beruhen und beginne erst 2025 damit, sie zu sammeln.

    Gruß

    #2
    Der Aufwand muss glaubhaft gemmacht werden. Dafür reicht in aller Regel eine tabellarische Aufstellung. Diese muss auch nicht direkt mitgeschickt werden, es reicht wenn Du sie auf Anforderung vorlegen kannst. Ansonsten einfach eintragen (Beispiel): 20 Fahrten zu Dr. xxxxx , 20 x 5 km x 2 x 0,30 €/km = 60 €.

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      #3
      Außerdem gehe ich davon aus, dass Du die Einkommensteuererklärung meinst. Eine Lohnsteuererklärung oder Lohnsteuerabgabe gibt es nicht.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
        reicht wenn Du sie auf Anforderung vorlegen kannst. Ansonsten einfach eintragen
        Und genau das kann ich nicht. Ich habe sämtliche Arzttermine natürlich im Kalender 2024 festgehalten, aber alles auflisten und eintragen ist ja nur eine Fleißarbeit. Trotzdem werden ich sämtliche Praxen anrufen, ob Jahresbelege möglich sind.

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          #5
          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
          Außerdem gehe ich davon aus, dass Du die Einkommensteuererklärung meinst.
          Räusper, Schreibfaulheit meinerseits.

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            #6
            Hallo Jürgen33!

            Lassen Sie die Kirche im Dorf!

            Machen Sie es genau so, wie es Telepeter geschrieben hat!

            Trotzdem werden ich sämtliche Praxen anrufen, ob Jahresbelege möglich sind.
            Sie werden dabei "echte Begeisterungsstürme" in Ihren Arztpraxen auslösen ... die Ärzte und deren Personal haben sicherlich Besseres / Einträglicheres zu tun als jedem Patienten "vorsorglich" eine Jahresbescheinigung über die Anzahl der Arztbesuche auszustellen - außerdem gibt es dafür keine abrechenbare Gebührenposition!

            Na ja, vielleicht sind Sie ja Privatpatient, und der Arzt ist gebührenrechnisch kreativ, und Sie bezahlen den dann eben, dass er Ihnen Ihre Fleißarbeit (!) abgenommen hat!

            Tipp am Rande: Ihre Einträge in Ihrem Kalender stellen Ihr "Fahrtenbuch" dar - also wenn Sie da eins und zwei und drei zusammenzählen und das dann je Arzt in der Summe in die ESt-Fomulare eintragen, werden Sie mit 99%iger Wahrscheinlichkeit keine Rückfragen vom Finanzamt bekommen!

            Für das restliche Prozent Wahrscheinlichkeit, dass doch eine "Beweisanfrage" vom Finanzamt kommt, genügt dann wiederum ganz schlicht und einfach, ohne eine hundertschaft von viel beschäftigten Ärzten, die sich um kranke Personen kümmern sollten, sinnlos zu plagen, die Vorlage Ihres "Fahrtenbuches" - und gut ist!
            Zuletzt geändert von Uwe64; 05.05.2025, 16:32.

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              #7
              Zitat von Jürgen33 Beitrag anzeigen

              Räusper, Schreibfaulheit meinerseits.
              In einem Fachforum sollte mit den richtigen Begriffen hantiert werden.
              Oder ist das dein Überlebenskonzept: "Ich mache mir das Leben leicht, sollen doch die anderen meine Faulheit ausgleichen und sich ausdenken, was ich meinen könnte, bzw. mir die Listen erstellen, die ich jetzt zur Steuerersparnis benötige, aber zu faul bin, sie zu erstellen?"
              Dieses Konzept ist zu überdenken!

              Für 2025 empfehle ich schon jetzt eine Tabelle anzulegen, in der kontinuierlich alle Arztfahrten und die dazugehörenden km eingetragen werden. Zeitnah erledigt ist die Führung dieser Liste kein großer Aufwand.
              Am Ende des Jahres braucht dann nur noch addiert zu werden.

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                #8
                Hallo Uwe

                Dieser ständige Wechsel zwischen DU und SIE verwirrt ein wenig. Okay, jetzt in Ihrem Fall SIE. Die Kirche im Dorf lassen ? Das Posting von Telepeter war doch ziemlich kurz. Haben Sie das hier überlesen ?

                es reicht wenn Du sie auf Anforderung vorlegen kannst.
                Noch einmal, ich kann sie nicht nachreichen. Vielleicht winkt das FA meine Auflistung durch, mal seh' n. Aufgrund meiner Jahrelangen Forenzugehörigkeit weiß ich natürlich, wie mein Posting auf Sie gewirkt haben wird. Ich schlage dennoch vor, Sie sparen sich ein weiteres, denn ich sehe diesen Thread als gelöst und beendet an.

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                  #9
                  Zitat von Prabha Beitrag anzeigen
                  In einem Fachforum sollte mit den richtigen Begriffen hantiert werden.
                  Oder ist das dein Überlebenskonzept: "Ich mache mir das Leben leicht, sollen doch die anderen meine Faulheit ausgleichen und sich ausdenken, was ich meinen könnte, bzw. mir die Listen erstellen, die ich jetzt zur Steuerersparnis benötige, aber zu faul bin, sie zu erstellen?"
                  Dieses Konzept ist zu überdenken!
                  Hantiert werden, jetzt komm mal wieder runter. Da du mich der Faulheit bezichtigt hast.

                  Ich leide an Post Covid. Google gefälligst selbst, zu welchen Einschränkungen das führen kann.

                  Wenn du dich nicht anständig ausdrücken kannst, und bevor du andere in der Öffentlichlkeit diffamierst, roll von mir aus mit den Augen und lass deine Finger von der Tastatur. Ich hoffe, wir haben uns verstanden. Die Mods und auch die Admins werden es erkannt haben. Meine Anfrage fing absolut sachlich und zugegeben unbeholfen an, doch irgend wann änderte sich der Ton. Das nur als Abschluss, damit jetzt endlich mal Ruhe ist.

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                    #10
                    Hier noch ein kleiner Tipp: ich kann mich bei meiner Krankenkasse (Barmer) als Mitglied einloggen und kann mir dort in der Kostenuebersicht alle Arzttermine fuer einen bestimmten Zeitraum seit 01.01.2022 filtern. Ein Screenshot davon sollte als Nachweis reichen. Ob das bei anderen Kankenkassen auch moeglich ist, weiss ich nicht. Aber fragen kostet ja nichts. ;-)
                    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                      #11
                      Hallo Jürgen

                      O.k., Sie betrachten das Thema als erledigt - auch von meiner Seite ein paar Schlussbemerkungen - zum besseren Verständnis:

                      *****
                      Sicherlich ist das Leben mit Post- oder Long-Covid oder mit Post-Vac nicht einfach oder auch sehr schwer!

                      *****
                      Sie schreiben "
                      Die Kirche im Dorf lassen? Das Posting von Telepeter war doch ziemlich kurz. Haben Sie das hier überlesen?
                      Na ja, da stelle ich Ihnen die Gegenfrage: Haben Sie mein Posting überhaupt richtig gelesen? Ich habe doch im ersten Satz vollumfänglich zustimmend auf Telepeter verwiesen:

                      Machen Sie es genau so, wie es Telepeter geschrieben hat!
                      so what?

                      *****
                      immer und immer wieder widersprechen Sie sich in einem oder zwei Sätzen selbst, wenn Sie schreiben:

                      Und genau das (Nachweise vorlegen) kann ich nicht. Ich habe sämtliche Arzttermine natürlich im Kalender 2024 festgehalten
                      und später schreiben Sie nocheinmal

                      Noch einmal, ich kann sie nicht nachreichen.
                      Das was sie da schreiben, versteht doch kein Mensch: Wenn Sie einen Kalender mit sämtlichen Arztterminen haben, wieso schreiben Sie denn dann, dass Sie "Nachweise" nicht nachreichen können?

                      Vielleicht haben Sie schlichtweg ein Verständnis-/Definitionsproblem zur Frage "was ist ein Nachweis"?

                      Als Nachweis gilt auch ein Eigenbeleg!

                      Und deshalb gelten auch ein Terminkalender bzw. einfache Fahrtaufzeichnungen als "Nachweise"!

                      Dass die gefälscht sein können, das wissen ja alle, die Steuerpflichtigen als auch die Finanzbeamten, deshalb wird das immer mal wieder hinterfragt, und es werden dann (!) Nachweise von Drittpersonen eingefordert - aber nicht im "Erstdurchgang mit Abgabe der ESt-Erklärung", sondern "nur ausdrücklich durch Nachfrage des Finanzamtes" - und "Drittnachweise" werden nur angefordert, wenn der Eigenbeleg "unplausibel" ist - und wenn Sie wirklich tief in den Covid-Scheiße hängen, dann wird kein Finanzbeamter, der auch nur einen Funken Verstand hat, Zweifel an Ihrer Arzt-Odysee haben!

                      Denn wenn Sie tief drin hängen, dann erkennt das der Finanzbeamte, weil Sie dann
                      - dauerkrank geschrieben sind
                      - mit entsprechenden Lohnersatzleistungen,
                      - problemlos nachweisbare längere Kuraufenthalte hinter sich haben,
                      - vielleicht sogar schon Erwerbsminderungsrente erhalten,
                      - einen Behinderungsgrad haben,
                      - pflegebedürftig geworden sind ...

                      *****
                      Das Finanzamt möchte mit Abgabe einer ESt-Erklärung i.d.R. keine Belege eingereicht/nachgesendet bekommen, weder auf Papier noch elektronisch: Aus der "Beleg-vorlage-pflicht" wurde eine "Beleg-vorhalte-pflicht" - Sie können googeln, was das bedeutet - selbst im ESt Hauptvordruck wird das erläutert!

                      Und das dient auch der Bürokratie-Entlastung "an allen Fronten" - also auch bei den Ärzten, die müssen dann eben nicht mehr hunderte von Fahrtkostenbescheinigungen ausstellen, damit dann einer irgendwann mal dem Finanzamt vorgelegt wird ...



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                        #12
                        Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
                        Hier noch ein kleiner Tipp: ich kann mich bei meiner Krankenkasse (Barmer) als Mitglied einloggen und kann mir dort in der Kostenuebersicht alle Arzttermine fuer einen bestimmten Zeitraum seit 01.01.2022 filtern. Ein Screenshot davon sollte als Nachweis reichen. Ob das bei anderen Kankenkassen auch moeglich ist, weiss ich nicht. Aber fragen kostet ja nichts. ;-)
                        Ein sehr wichtiger Tipp, danke vielmals.

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                          #13
                          Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
                          Ob das bei anderen Kankenkassen auch moeglich ist, weiss ich nicht.
                          Das ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen möglich, denn es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf eine sogenannte Patientenquittung. Ich praktiziere das seit Jahren bei der Techniker Krankenkasse, da kann man das online anfordern und es kommt als pdf. Genauso kann ich mir eine Tabelle mit allen Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente bei der TK bestellen. Ist zwar immer etwas zeitverzögert, aber Mitte des Jahres sind auch die abgerechneten Termine aus dem 4. Quartal des Vorjahres drin, das reicht für die Steuer.

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                            #14
                            Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
                            Hier noch ein kleiner Tipp: ich kann mich bei meiner Krankenkasse (Barmer) als Mitglied einloggen und kann mir dort in der Kostenuebersicht alle Arzttermine fuer einen bestimmten Zeitraum seit 01.01.2022 filtern. Ein Screenshot davon sollte als Nachweis reichen. Ob das bei anderen Kankenkassen auch moeglich ist, weiss ich nicht. Aber fragen kostet ja nichts. ;-)
                            Ich bin gestern deinem Tipp gefolgt und habe die SBK meiner Frau angeschrieben. Innerhalb weniger Minuten kam ein Rückruf. Die Unterlagen werden ihr zugeschickt. Sie enthalten jedoch keine Fahrten zu: Hausarzt, Zahnarzt, Urologe usw. Fahrten zu Krankenhäuser, zu Physiotherapien u.a. anderen Therapien ja. Am Telefon ging einiges unter. Na ja, wir werden ja sehen, was auf dem Ausdruck steht. Als nächstes kommt Post von der Techniker Krankenkasse. Mal sehen, welche Fahrten aufgelistet sind.

                            Und BITTE TELEPETER, lassen Sie mich endlich in Ruhe. Ihre Postings lese ich eh nicht, vor allem, wenn Sie sie mit diesen Tiefschlägen unterlegen. Noch ein letztes Mal, das Thema ist durch und ich werde dem Tipp nachgehen, eine "Probe-Einkommensteuererklärung" durchzuführen.

                            Spätestens jetzt wurden in anderen Foren von Admins Threads geschlossen, wenn kein Ende in Sicht ist und/oder der TE sich nach fast jedem seiner Postings zu Wehr setzen musste. Das ganze ist vollkommen aus dem Ruder gelaufen, schade.

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                              #15
                              Das ganze ist vollkommen aus dem Ruder gelaufen, schade.
                              Ich wüsste nicht, was an den Antworten von Telepeter objektiv auszusetzen wäre, außer dass sie dir offenbar nicht gefallen.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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