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Handwerkerkosten absetzen auch bei KfW-Förderung

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    Handwerkerkosten absetzen auch bei KfW-Förderung

    Ich habe eine Heizungsanlage (Wärmepumpe) einbauen lassen.
    Kann ich die Handwerkerkosten trotz 70% KfW-Zuschuss absetzen?
    Eventuell den Lohnanteil nur um 70% reduziert eintragen?

    #2
    Nein ! § 35a Abs. 3 Satz 2 EStG schließt das eindeutig aus: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

    Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Wir haben ebenfalls eine neue Heizung einbauen lassen, welche teilweise von der KFW gefördert wurde.

      Die Höchstgrenze für die förderfähigen Anschaffungskosten lag bei 30.000€. Davon haben wir 50%, also 15000€ als Förderung erhalten.

      Insgesamt hat die Anlage mitsamt aller Nebenarbeiten 34000€ gekostet.

      Kann ich die Differenz von 4000€ Handwerkerkosten steuerlich geltend machen?
      Ich habe nirgends etwas dazu finden können und würde mich über hilfreiche Antworten freuen.

      LG Andrea

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        #4
        Hallo,

        wie bereits in # 2 ausgeführt geht das nicht, eine Förderung ist ein Ausschlusskriterium für §35a (unabhängig von der Höhe oder dem Anteil).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          Hallo in die Runde,
          in Bezug auf o.g. Ausführungen eine kurze Frage meinerseits.

          Das nicht geltend machen von Handwerkerkosten gilt im Zusammenhang mit Kfw Krediten aber nur, wenn ein Kredit für die handwerkliche Maßnahme selbst aufgenommen wurde, oder?
          Es gibt ja auch Kfw Kredite für die Finanzierung des Immobilienkaufs an sich.

          Danke vorab.

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            #6
            Ich versteh das so:

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.

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              #7
              Unsere Baumaßnahme (neue Dusche) ist ja nicht gefördert, die haben wir komplett selbst bezahlt.
              Nur bei der Wohnungsfinanzierung ist ein Teil des Kredits über die KfW. Dies steht meiner Meinung nach nicht im Zusammenhang?

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                #8
                Dies steht meiner Meinung nach nicht im Zusammenhang?
                Wahrscheinlich hast du recht, aber zu Steuerrecht äußern wir uns nicht bzw. nur bei Sachen, die absolut eindeutig sind.

                Du musst dich selbst schlau machen: https://esth.bundesfinanzministerium...ng-27b-II.html
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Vielen Dank für den Link. D.h. dies kläre ich am besten mit einer fachkundigen Person bzw. mit dem Finanzamt direkt?

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                    #10
                    D.h. dies kläre ich am besten mit einer fachkundigen Person bzw. mit dem Finanzamt direkt?
                    Lies einfach bis zu den Randnummern 23 bzw. 24, das müsste ich ja auch. M. E. ist das verständlich beschrieben.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Das Beispiel an sich ist verständlich. So gesehen könnte man im übertragenen Sinn als Maßnahme 1 bei uns die zum Teil geförderte Wohnungsfinanzierung sehen und als Maßnahme 2 die Renovierung des Bads. Eine Sache gefördert, die andere (Bad) nicht.

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                        #12
                        Wobei eine geförderte Wohnungsfinanzierung m. E. sowieso keine Maßnahme in Sinne von § 35a Abs. 3 EStG ist.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Das meinte ich ja, dass dies zwei verschiedene "Baustellen" sind.

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                            #14
                            Zur Info für alle interessierten:
                            Das für mich zuständige Finanzamt ist auch der Meinung, dass bei einem KfW Darlehen zum Wohnungskauf weiterhin die Möglichkeit besteht, Handwerkerrechnungen abzusetzen. Dies ist keine Doppelförderung.
                            Ob andere Ämter dies auch so sehen, kann ich natürlich nicht beurteilen.

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