Hallo an Alle,
ich habe schon soviel zu dem Formular Kapitalertragssteuer gelesen, dass ich inzwischen nicht mehr weiß,
wo was richtig eingetragen wird.
Sachverhalt: Ich habe für das Jahr 2024 von inländischen Banken für Tagesgeld- und Festgeldanlagen Zinsen i.H. von
insgesamt 245 Euro erhalten. Für jedes Konto habe ich einen ausreichenden Freistellungsauftrag gestellt. Der Pauschbetrag
von 1000 Euro ist nicht in voller Höhe ausgeschöpft
Eine weitere Festgeldanlage erfolgte im Ausland. Hierfür erhielt ich Zinsen i.H. von 202 Euro. Abgeltungssteuer wurde
von der Bank nicht berechnet, also die Zinsen ohne Abzug ausgezahlt, mit dem Hinweis das ich die Versteuerung
beim Finanzamt selber vornehmen muss. Einen Freistellungsauftrag zu stellen war nicht möglich.
Die Bank stellte eine Steuerbecheinigung für 2024 aus, mit der ich aber nichts anfangen kann.
Meine Frage: In welche Zeilen der KAP trage ich welche Beträge und in welcher Höhe ein?
Ich hoffe meine Frage war verständlich formuliert. Vielen Dank für eine Antwort.
MfG
Bab14
ich habe schon soviel zu dem Formular Kapitalertragssteuer gelesen, dass ich inzwischen nicht mehr weiß,
wo was richtig eingetragen wird.
Sachverhalt: Ich habe für das Jahr 2024 von inländischen Banken für Tagesgeld- und Festgeldanlagen Zinsen i.H. von
insgesamt 245 Euro erhalten. Für jedes Konto habe ich einen ausreichenden Freistellungsauftrag gestellt. Der Pauschbetrag
von 1000 Euro ist nicht in voller Höhe ausgeschöpft
Eine weitere Festgeldanlage erfolgte im Ausland. Hierfür erhielt ich Zinsen i.H. von 202 Euro. Abgeltungssteuer wurde
von der Bank nicht berechnet, also die Zinsen ohne Abzug ausgezahlt, mit dem Hinweis das ich die Versteuerung
beim Finanzamt selber vornehmen muss. Einen Freistellungsauftrag zu stellen war nicht möglich.
Die Bank stellte eine Steuerbecheinigung für 2024 aus, mit der ich aber nichts anfangen kann.
Meine Frage: In welche Zeilen der KAP trage ich welche Beträge und in welcher Höhe ein?
Ich hoffe meine Frage war verständlich formuliert. Vielen Dank für eine Antwort.
MfG
Bab14
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