Ich habe die Grundsteuer, die ich für meiner vermietete Eigentumswohnung bezahle in der Betriebskostenabrechnung nicht auf den Mieter umgelegt. Wo genau kann ich die gezahlte, aber nicht umgelegte Grunssteuer in der Anlage V der Einkommensteuererklärung geltend machen?
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Wo Grundsteuer, die nicht auf Mieter umgelegt wurde, in Anlage V angeben?
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Bei nicht umgelegte Kosten auf Seite 14, wo sonst ?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Natürlich geht das bei Mein ELSTER. Ich kann da jeden beliebigen Text reinschreiben, es gibt keine Beschränkungen und auch keine Prüfung.Geht das denn bei "Mein Elster"?
Nachstehend ein Beispiel aus der Erklärung für ein vermietetes Zweifamilienhaus, bei dem nicht nur die Grundsteuer nicht umgelegt wird:
Nicht_umgelegte_Kosten.jpgFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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