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Wo Grundsteuer, die nicht auf Mieter umgelegt wurde, in Anlage V angeben?

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    Wo Grundsteuer, die nicht auf Mieter umgelegt wurde, in Anlage V angeben?

    Ich habe die Grundsteuer, die ich für meiner vermietete Eigentumswohnung bezahle in der Betriebskostenabrechnung nicht auf den Mieter umgelegt. Wo genau kann ich die gezahlte, aber nicht umgelegte Grunssteuer in der Anlage V der Einkommensteuererklärung geltend machen?
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    #2
    Bei nicht umgelegte Kosten auf Seite 14, wo sonst ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Geht das denn bei "Mein Elster"? In "Wiso Steuer" gibt es für umgelegte und nicht umgelegte Kosten jeweils eine feste/abschließende Auswahlliste, und "Grundsteuer" gibt es dort nur bei "umgelegte Kosten". Daher meine Annahme, dass Elster/ERiC nur diese festen Werte zulässt...

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        #4
        Geht das denn bei "Mein Elster"?
        Natürlich geht das bei Mein ELSTER. Ich kann da jeden beliebigen Text reinschreiben, es gibt keine Beschränkungen und auch keine Prüfung.

        Nachstehend ein Beispiel aus der Erklärung für ein vermietetes Zweifamilienhaus, bei dem nicht nur die Grundsteuer nicht umgelegt wird:

        Nicht_umgelegte_Kosten.jpg
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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