Guten Tag,
letztes Jahr habe ich eine Leistung im Mai in Höhe von ziemlich genau 100€ bezogen (aus Österreich). Der Vermerk des Reverse-Charge-Verfahrens war gegeben, habe allerdings erst heute verstanden, dass ich eine Umsatzsteuervoranmeldung hätte machen müssen. Bekomme ich jetzt einen Verspätungszuschlag in Höhe von 10€ (bzw. 25€) pro Monat oder wird das als Bagatellbetrag angesehen?
Ich habe auch gehört, es liegt bei Umsatzstsuer Voranmeldungen im Ermessen des Finanzbeamten.
Habt ihr dazu eventuell Erfahrungen gesammelt? Habe wirklich Angst jetzt 14*25€ zahlen zu müssen für 18€ "vergessene" Umsatzsteuer.
Ich würde es jetzt einfach in der Umsatzsteuerjahreserklärung nachholen.
Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus!
letztes Jahr habe ich eine Leistung im Mai in Höhe von ziemlich genau 100€ bezogen (aus Österreich). Der Vermerk des Reverse-Charge-Verfahrens war gegeben, habe allerdings erst heute verstanden, dass ich eine Umsatzsteuervoranmeldung hätte machen müssen. Bekomme ich jetzt einen Verspätungszuschlag in Höhe von 10€ (bzw. 25€) pro Monat oder wird das als Bagatellbetrag angesehen?
Ich habe auch gehört, es liegt bei Umsatzstsuer Voranmeldungen im Ermessen des Finanzbeamten.
Habt ihr dazu eventuell Erfahrungen gesammelt? Habe wirklich Angst jetzt 14*25€ zahlen zu müssen für 18€ "vergessene" Umsatzsteuer.
Ich würde es jetzt einfach in der Umsatzsteuerjahreserklärung nachholen.
Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus!
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