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Nach innergemeinschaftl. Leistung keine Voranmeldung abgegeben; Verspätungszuschlag?

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    Nach innergemeinschaftl. Leistung keine Voranmeldung abgegeben; Verspätungszuschlag?

    Guten Tag,

    letztes Jahr habe ich eine Leistung im Mai in Höhe von ziemlich genau 100€ bezogen (aus Österreich). Der Vermerk des Reverse-Charge-Verfahrens war gegeben, habe allerdings erst heute verstanden, dass ich eine Umsatzsteuervoranmeldung hätte machen müssen. Bekomme ich jetzt einen Verspätungszuschlag in Höhe von 10€ (bzw. 25€) pro Monat oder wird das als Bagatellbetrag angesehen?
    Ich habe auch gehört, es liegt bei Umsatzstsuer Voranmeldungen im Ermessen des Finanzbeamten.
    Habt ihr dazu eventuell Erfahrungen gesammelt? Habe wirklich Angst jetzt 14*25€ zahlen zu müssen für 18€ "vergessene" Umsatzsteuer.

    Ich würde es jetzt einfach in der Umsatzsteuerjahreserklärung nachholen.

    Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus!
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 30.06.2025, 12:33. Grund: Titel war Username

    #2
    Zitat von Ben1927 Beitrag anzeigen
    Ich würde es jetzt einfach in der Umsatzsteuerjahreserklärung nachholen.
    Ich auch .

    Kommentar


      #3
      Im (Vor-)Anmeldungsverfahren berechnen sich Verspätungszuschläge in der Tat "nicht automatisch", sondern sie stehen im Ermessen des Bearbeiters. Mit utopischen Zuschlägen musst du aber wohl nicht rechnen.
      Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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