Ich wollte heute meine EkSt. für 2024 abschließen. Beim Prüfen auf Richtigkeit kommen mehrere Fehler, die in Bezug zu Anlage Kind etc. stehen. Hintergrund: Wir sind seit Juni letzten Jahres rechtskräftig geschieden. Nun gebe ich ein: geschieden seit 19.06.2024. Jetzt bekomme ich ständig Probleme mit der Anlage Kind: "Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, daher sind Angaben zum Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau nicht zulässig (1. Anlage Kind)." usw. Muss ich nach der Scheidung eigentlich dann noch die Anlage Kind erwähnen? Die Kinder wohnen dauerhaft bei der Mutter, kommen eben alle 14 Tage zu mir und in den Ferien zum Teil.
Problem bei Anlage Kind etc.
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Hallo,
vermutlich hast du in der Erklärung noch die Zeile 10 der Anlage Kind ausgefüllt. Dort darf nichts stehen, beim Kindschaftsverhältnis eben "Keine Angabe".
Dafür musst du die Zeilen 11 und 12 ausfüllen. Das "Kindschaftsverhältnis zu anderen Personen".
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Hallo Gerald v. R.,
besten Dank für deine Rückmeldung. Das war auch der Knackpunkt. Vielen herzlichen Dank. Habe dies nun so abgeändert, wie du erwähnt hast. Nun passt auch die Prüfung (ohne Fehlermeldungen). Ich habe dann auch gleich die Anlagen Kind etc. überarbeitet. Das Kindergeld für beide Kinder bezieht die Mutter. Kann ich dann die Angaben für die Höhe des Kindergeldes für 2024 und die zuständige Familienkasse drin stehen lassen?
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