Ich wollte heute meine EkSt. für 2024 abschließen. Beim Prüfen auf Richtigkeit kommen mehrere Fehler, die in Bezug zu Anlage Kind etc. stehen. Hintergrund: Wir sind seit Juni letzten Jahres rechtskräftig geschieden. Nun gebe ich ein: geschieden seit 19.06.2024. Jetzt bekomme ich ständig Probleme mit der Anlage Kind: "Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, daher sind Angaben zum Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau nicht zulässig (1. Anlage Kind)." usw. Muss ich nach der Scheidung eigentlich dann noch die Anlage Kind erwähnen? Die Kinder wohnen dauerhaft bei der Mutter, kommen eben alle 14 Tage zu mir und in den Ferien zum Teil.
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Keine Ankündigung bisher.
Problem bei Anlage Kind etc.
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Hallo Gerald v. R.,
besten Dank für deine Rückmeldung. Das war auch der Knackpunkt. Vielen herzlichen Dank. Habe dies nun so abgeändert, wie du erwähnt hast. Nun passt auch die Prüfung (ohne Fehlermeldungen). Ich habe dann auch gleich die Anlagen Kind etc. überarbeitet. Das Kindergeld für beide Kinder bezieht die Mutter. Kann ich dann die Angaben für die Höhe des Kindergeldes für 2024 und die zuständige Familienkasse drin stehen lassen?
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