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Einkommenssteuererklärung Kommanditist

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    Einkommenssteuererklärung Kommanditist

    Hallo zusammen,

    ich bin leider noch etwas unsicher bzw. unerfahren darin den Feststellungsbescheid "Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen​" in meine Einkommenssteuererklärung zu übertragen. Bin Kommanditist in einer KG.

    Im Bescheid steht (verkürzt - falls mehr Infos nötig sind bitte melden):

    Einkunftsart: Gewerbebetrieb

    Dann kommen ein paar Berechnungen, wie sich mein Anteil zusammensetzt....

    Dann kommt folgender Bereich:

    Anlage FE 1 – Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen
    erneut Berechnungen...

    Dann

    Bei der Veranlagung der Beteiligten anzusetzender Gewinn (Überschuss)
    oder anzusetzender ausgleichs- und abzugsfähiger Verlust: 2100 €


    Ich gehe davon aus, dass dieser Teil in die Einkommenssteuer Anlage G -> Gewinn als Mitunternehmer zu übertragen ist? Liege ich da richtig?

    Dann kommt noch ein Bereich:

    Anlage FE-KAP – Aufteilung Kapitalvermögen/Anrechnung von Steuern

    Steuerabzugsbeträge zu den Kapitalerträgen, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben und zu den Kapitalerträgen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben

    Kapitalertragsteuer 900 €
    Solidaritätszuschlag 49 €


    Falls dieser Teil ebenfalls in die Einkommenssteuererklärung muss, wo muss ich ihn dann eintragen?

    Vielen Dank im Voraus!
    Stefan

    #2
    [QUOTE=Niffster;n463686]
    Ich gehe davon aus, dass dieser Teil in die Einkommenssteuer Anlage G -> Gewinn als Mitunternehmer zu übertragen ist? Liege ich da richtig?

    Ddein Anteil daran, ja.

    Dann kommt noch ein Bereich:

    Anlage FE-KAP – Aufteilung Kapitalvermögen/Anrechnung von Steuern

    Steuerabzugsbeträge zu den Kapitalerträgen, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben und zu den Kapitalerträgen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben

    Kapitalertragsteuer 900 €
    Solidaritätszuschlag 49 €


    Falls dieser Teil ebenfalls in die Einkommenssteuererklärung muss, wo muss ich ihn dann eintragen?
    /QUOTE]
    Das muss in die Anlage KAP-BET

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      #3
      Vielen Dank!

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        #4
        Hallo,

        ich habe genau da gleiche Problem.

        Ich habe eine Vorläufige gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2024 (in Euro) ​erhalten.

        Einträge in der Anlage G sind soweit klar.

        In der Fusszeile der Ergebniszuweisung steht die Information, dass ich die Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag in folgenden Zeilen eintragen soll.
        Kapitalertragsteuer Anlage KAP Zeile 35
        Solidaritätszuschlag Anlage KAP Zeile 36 (Kapitalerträge, für die die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG anzuwenden ist)
        Das ist unlogisch, da in diesen Zeilen 35/36 Erträge und nicht die KapSt einzugeben sind.

        Dann kann die Steuer nicht berechnet werden und ich erhalte folgende Fehlermeldung:
        Anlage KAP: Es wurden Eintragungen mit den nach § 34 EStG begünstigten Kapitaleinkünften
        vorgenommen, jedoch fehlen die Eingaben zu Kapitalerträgen, die der tariflichen Einkommensteuer
        unterliegen. Bitte prüfen und korrigieren Sie bitte Ihre Angaben.​


        Wenn ich versuche, diese Erträge​ in der Anlage KAP-BET Zeilen 35 und 36 (Steuerabzugsbeträge zu Erträgen in den Zeilen 8 bis 30) einzugeben, wird zwar die Steuer berechnet, aber ich erhalte eine andere Fehlermeldung:
        Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:Kapitalertragsteuer und / oder Solidaritätszuschlag zur Kapitalertragsteuer aus Beteiligungen eingegeben, es wurden aber keine zugehörigen Kapitalerträge erklärt (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).

        Die zugehörigen Kapitalerträge gehen aus der Ergebniszuweisung jedoch nicht hervor, ich kann also diese Werte nicht eintragen, da sie mir nicht bekannt sind.

        Lediglich wenn ich die Daten in
        KAP-BET Zeilen 41/42 (Anzurechnende Steuern zu Erträgen in den Zeilen 31 bis 34 sowie aus anderen Einkunftsarten) oder
        KAP Zeilen 43/44 ( Anzurechnende Steuern zu Erträgen in den Zeilen 28 bis 34 sowie aus anderen Einkunftsarten) eingebe, ergibt die Prüfung keine Fehler und die Steuer wird berechnet.

        Wo sind die Werte denn nun korrekterweise einzutragen?
        Zuletzt geändert von Kaufenix; 02.08.2025, 12:42.

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          #5
          Zeile 41-42 KAP-BET.

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            #6
            Dankeschön.

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