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    #16
    Du siehst, lieber Reinhold74, es gibt unterschiedliche Meinungen zu diesem Thema. Egal was du nun machst, es waere nett, wenn du uns in diesem Chat ueber die weitere Entwicklung bzw. das Ergebnis berichtest. Viel Erfolg!
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #17
      Hallo zusammen,
      vielen Dank für die vielen Meinungen, das ist ja der Hammer! Das zeigt mir, wie komplex das Ganze ist. Ich werde mir einen Termin im FA besorgen (mit Argumenten von euch!). Ich glaube, so bekomme am ehesten eine nachvollziehbare Entscheidung. Ich melde mich nach Vollzug! Ich wünsche euch noch eine schöne Woche

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        #18
        Hallo,
        da bin ich wieder. Ich habe einen Termin beim FA bekommen und dort mein Anliegen vorgebracht. Auf meine Argumentation, dass es sich doch um eine Jahrespauschale handelt wurde abwehrend reagiert. Als ich um die rechtliche Grundlage der Entscheidung gebeten habe, wurde mir vom Mitarbeiter nur gesagt, dass er mir sie nicht nennen könne und ich bitte einen Einspruch einlegen solle, dann würde ich auch eine Begründung erhalten.
        Wenn Entscheidungen nicht begründet werden können, finde ich das schon grenzwertig. Das gibt mir aber die Hoffnung, dass mein Einspruch dann doch noch Erfolg haben wird.
        Ich werde mich wieder melden!

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          #19
          Hallo Reinhold74!

          Was haben Sie denn bei Ihrem FA-Termin an Argumenten vorgebracht?

          Waren Sie mit leeren Händen dort und haben nur gesagt, Sie wären der Meinung oder im Elster-Forum sei man der Meinung, dass ...

          oder haben Sie meine Beiträge zitiert und auf Papier zum Mitlesen dem Sachbearbeiter auf den Tisch gelegt - besonders mein Beitrag #9, in dem ich aus einem Fachverlag zitiert habe?

          spätestens mit dem Einspruch sollten Sie das tun - oder gleich einen Steuerberater damit beauftragen!

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            #20
            Hallo Reinhold74 und andere Interessierte!

            Es gibt solche und andere Finanzbeamte ... manche geben sich Mühe und denken bei solch einem Gespräch mit und nach - andere betrachten solche Besuche von steuerlich nicht ausgebildeten Bürgern als "lästige Notwendigkeit", der man sich schnell entledigen sollte: Mit dem "rettenden" Hinweis "Wenn Sie einen Einspruch einlegen", hat's der Finanzbeamte, mit dem Sie sprachen, höchstwahrscheinlich vom Tisch - er hatte keinerlei Arbeit damit, er musste nichts nachschlagen, sein Gehirn nicht aktivieren ...

            so einfach ist es, den eigenen Arbeitsstapel klein zu halten ...

            Es ist leider traurige Wahrheit: Wenn ein "einfacher" Bürger "ohne Berufstitel" oder sonstigem "Siegel" beim Finanzamt anfrägt, auch wenn ein "einfacher" Mitarbeiter eines Steuerberaters anruft, wird der/die leider viel zu oft "abgewimmelt", genauso wie Sie!

            Viel zu oft wird erst wenn ein Berater anruft auf der angerufenen Seite das Hirn eingeschaltet ...

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              #21
              besonders mein Beitrag #9, in dem ich aus einem Fachverlag zitiert habe?
              Genau daraus! Das habe ich getan und aus dem Beitrag u.a. das Zitat vorgebracht - vielen Dank dafür an dieser Stelle! Ich hatte den Eindruck, dass sich der Finanzbeamte in dem Moment nicht äußern wollte, im Sinne von umentscheiden, und mir daher geraten hat, einen Einspruch zu erheben. Ich werde mir dazu Sachverstand in Form eines Steuerberaters zulegen.
              Ich hatte bislang immer recht gute Erfahrungen mit dem Finanzamt machen können, wo dann auch telefonisch Sachverhalte geklärt werden konnten. Mit diesem Beamten hatte ich noch nicht zu tun.
              Im Zuge der Behinderung meiner Tochter und den damit einhergehenden Kontakten mit Behörden, Ämtern und Krankenkassen habe ich schon viele Widersprüche einlegen und Klagen führen (es ist aber nur einmal bis zur Verhandlung gekommen) müssen. Bislang habe ich dann aber auch immer Recht bekommen. Es ist nur so schrecklich zeit- und kraftraubend...

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                #22
                Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                Hallo Reinhold74 und andere Interessierte!

                Es ist leider traurige Wahrheit: Wenn ein "einfacher" Bürger "ohne Berufstitel" oder sonstigem "Siegel" beim Finanzamt anfrägt, auch wenn ein "einfacher" Mitarbeiter eines Steuerberaters anruft, wird der/die leider viel zu oft "abgewimmelt", genauso wie Sie!

                Viel zu oft wird erst wenn ein Berater anruft auf der angerufenen Seite das Hirn eingeschaltet ...
                Das ist aber leider eine sehr verallgemeinernde Darstellung. Kann ich von dem für mich zuständigen Finanzamt nicht bestätigen.

                Fakt ist aber, wenn Reinhold74 selbst bei einem persönlichen Gespräch so abgewimmelt wurde ist das eine echte Frechheit.
                Sollte durch diese zeitliche Verzögerung jetzt ggf. sogar die Frist für den Einspruch abgelaufen sein, würde ich einen Antrag auf Widereinsetzung in den vorherigen Stand (§ 110 AO) stellen.
                Der Antrag kann wegen der fehlenden Begründung im bescheid gem. § 126 AO nicht versagt werden.

                Sofern sich der Name des Bearbeiters gemerkt wurde, würde ich mich ggf. sogar bei der Amtsleitung beschweren.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
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                  #23
                  Hallo Beamtenschweiß!

                  Ich habe die gut / bürgerfreundlich arbeitenden Finanzbeamten ausdrücklich im vorherigen Absatz erwähnt:

                  - "Es gibt solche und andere Finanzbeamte ... manche geben sich Mühe und denken bei solch einem Gespräch mit und nach ..."

                  - und auch in dem von Ihnen zitierten Satz habe ich ausdrücklich geschrieben "wird ... leider viel zu oft ..."

                  Ich habe also ausdrücklich nicht alle Finanzbeamten schlecht geredet!

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