Hallo,
ich bin Vermieter einer Wohnung und habe folgende Frage zur erhaltenen Nebenkostenabrechnung und meiner Einkommenssteuererklärung.
Die Hausverwaltung hat vom Rücklagenkonto der Wohnung Geld entnommen. Dieses wurde unter anderem für eine größere Sanierung des Mehrfamilienhauses verwendet. Ich habe gelesen, dass tatsächlich entnommene Rücklagen durch die Hausverwaltung auch in der Einkommenssteuererklärung berücksichtig werden können.
Nun habe ich außerdem in der Abrechnung den Ausweis der haushaltsnahen Dienstleistungen und Lohnanteile aus Handwerkerkosten erhalten. Diese Handwerkerkosten stammen ebenfalls teilweise aus der oben genannten Sanierung des Mehrfamilienhauses.
Kann ich nun die Entnahme der Rücklage und die Lohnanteile der Handwerkerkosten zusammen steuerlich geltend machen? Oder liegt hier eine doppelte Angabe vor?
Danke für die Hilfe.
ich bin Vermieter einer Wohnung und habe folgende Frage zur erhaltenen Nebenkostenabrechnung und meiner Einkommenssteuererklärung.
Die Hausverwaltung hat vom Rücklagenkonto der Wohnung Geld entnommen. Dieses wurde unter anderem für eine größere Sanierung des Mehrfamilienhauses verwendet. Ich habe gelesen, dass tatsächlich entnommene Rücklagen durch die Hausverwaltung auch in der Einkommenssteuererklärung berücksichtig werden können.
Nun habe ich außerdem in der Abrechnung den Ausweis der haushaltsnahen Dienstleistungen und Lohnanteile aus Handwerkerkosten erhalten. Diese Handwerkerkosten stammen ebenfalls teilweise aus der oben genannten Sanierung des Mehrfamilienhauses.
Kann ich nun die Entnahme der Rücklage und die Lohnanteile der Handwerkerkosten zusammen steuerlich geltend machen? Oder liegt hier eine doppelte Angabe vor?
Danke für die Hilfe.
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