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Privatentnahme & Umbuchung

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    Privatentnahme & Umbuchung

    Ich bin Einzelunternehmer, nutze SKR03, EÜR und die Kleinunternehmerregelung.


    Da BuchhaltungsButler technisch nur über Belege arbeitet, gehe ich bei folgenden Vorgängen wie folgt vor:


    1.
    Privatentnahme Geld

    Buchungssatz: 1801 an 1371

    Umsetzung: Erfassung als Eingangsbeleg mit

    Beleg: Kontoauszug als Nachweis der Privatentnahme.



    2.
    Interne Umbuchung: Alt-Konto auf Neu-Konto

    Buchungssätze:

    – 1360 an 1371
    (als Eingangsbeleg mit Kontoauszug)


    – 1200 an 1360
    (als Ausgangsbeleg mit Kontoauszug)


    Die Buchungen sind erfolgsneutral. Eine direkte technische Abbildung ist nicht möglich.


    Frage:

    Ist die gewählte Vorgehensweise GoBD-konform und ausreichend, wenn der jeweilige Kontoauszug als Beleg angehängt wird – trotz „Eingangs-/Ausgangsbeleg“-Kennzeichnung?

    Mich stört etwas, dass eine direkte Buchung nicht möglich ist.


    Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung.




    *
    1801 = Privatentnahme

    1360 = Geldtransit

    1371 = Mischkonto - altes Konto

    1200 = neues Konto





    #2
    Hallo Janabaum,

    was soll mit diesen Buchungen erreicht werden?
    Geht es darum, die Höhe der Privatentnahmen für die EÜR zu erfassen?
    Und eine Buchung 1801 an Bank (ausgelöst, wenn der Kontoauszug (Zeile für Zeile) gebucht wird), funktioniert im Buchhaltungsbutler nicht?

    Dann würde ich im Forum zum Buchhaltungsbutler mal nachfragen, wie das andere NutzerInnen lösen. (Ich würde das Programm nicht nutzen wollen, wenn eine einfache Buchung so umständlich erfasst werden muss. ;-) )

    Kommentar


      #3
      Der Buchhaltungsbutler geht "technisch nur über Belege" - für die Privatentnahme ist der Kontoauszug der Beleg!
      Kann der Auszug nicht "eingelesen werden" und dann die Zahlung den Privatentnahmen zugeordnet werden?

      Kommentar


        #4
        Es geht nur darum privatentnahme zu buchen.

        Damit sich die Bank reduziert erfasse ich die privatentnahme als Eingangsbeleg.

        Mir ging es darum, ob es in Ordnung ist das als eingangsbeleg zu berücksichtigen.

        Buchhaltungsbutler ist sehr einfach zu bedienen aber in Sachen interne umbuchung und Privatentnahme muss man eingangsbelege berücksichtigen.

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          #5
          Zitat von Prabha Beitrag anzeigen
          Hallo Janabaum,

          was soll mit diesen Buchungen erreicht werden?
          Geht es darum, die Höhe der Privatentnahmen für die EÜR zu erfassen?
          Und eine Buchung 1801 an Bank (ausgelöst, wenn der Kontoauszug (Zeile für Zeile) gebucht wird), funktioniert im Buchhaltungsbutler nicht?

          Dann würde ich im Forum zum Buchhaltungsbutler mal nachfragen, wie das andere NutzerInnen lösen. (Ich würde das Programm nicht nutzen wollen, wenn eine einfache Buchung so umständlich erfasst werden muss. ;-) )
          1801 an Bank

          darum geht es. Das taucht in der EÜR ja nicht auf.

          mir gehts darum, ob es ok ist den Kontoauszug als eingangsbeleg zu erfassen.

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            #6
            Zitat von Prabha Beitrag anzeigen
            Der Buchhaltungsbutler geht "technisch nur über Belege" - für die Privatentnahme ist der Kontoauszug der Beleg!
            Kann der Auszug nicht "eingelesen werden" und dann die Zahlung den Privatentnahmen zugeordnet werden?
            Doch das geht aber wenn ich Beleg hinzufüge, dann nur über eingangsbeleg. Im Grunde ist es ja auch die Entnahme ein eingangsbeleg für mich, weil sich die Bank reduziert.

            es geht Schlussendlich darum, dass wenn Belege hinzufüget werden, dies als Eingangsbeleg fungiert.

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              #7
              Hi, ich denke, diese Frage gehört in den Support vom Buchhaltungsbutler. Es ist eine Frage zur Technik des Buchhaltungsbutlers.

              Der Kontoauszug ist m.E. ein ausreichender Beleg für die Privatentnahme. (Ich würde den Auszug dann aber eher als Ausgangsbeleg, denn als Eingangsbeleg bezeichnen.)

              Eine Frage zu Elster ist das nicht.

              (In der EÜR hat die Privatentnahme nichts zu suchen.)

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                #8
                Zitat von Prabha Beitrag anzeigen
                (In der EÜR hat die Privatentnahme nichts zu suchen.)
                Hmmm... hier schon, oder?

                elster299.png

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                  #9
                  Ok, ganz genau hätte ich schreiben müssen: In der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (der Ergebnisermittlung) hat die Privatentnahme nichts zu suchen.
                  Im Formular EÜR wird die Privatentnahme abgefragt.

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