Ich bin Einzelunternehmer, nutze SKR03, EÜR und die Kleinunternehmerregelung.
Da BuchhaltungsButler technisch nur über Belege arbeitet, gehe ich bei folgenden Vorgängen wie folgt vor:
1.
Privatentnahme Geld
Buchungssatz: 1801 an 1371
Umsetzung: Erfassung als Eingangsbeleg mit
Beleg: Kontoauszug als Nachweis der Privatentnahme.
2.
Interne Umbuchung: Alt-Konto auf Neu-Konto
Buchungssätze:
– 1360 an 1371
(als Eingangsbeleg mit Kontoauszug)
– 1200 an 1360
(als Ausgangsbeleg mit Kontoauszug)
Die Buchungen sind erfolgsneutral. Eine direkte technische Abbildung ist nicht möglich.
Frage:
Ist die gewählte Vorgehensweise GoBD-konform und ausreichend, wenn der jeweilige Kontoauszug als Beleg angehängt wird – trotz „Eingangs-/Ausgangsbeleg“-Kennzeichnung?
Mich stört etwas, dass eine direkte Buchung nicht möglich ist.
Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung.
*
1801 = Privatentnahme
1360 = Geldtransit
1371 = Mischkonto - altes Konto
1200 = neues Konto
Da BuchhaltungsButler technisch nur über Belege arbeitet, gehe ich bei folgenden Vorgängen wie folgt vor:
1.
Privatentnahme Geld
Buchungssatz: 1801 an 1371
Umsetzung: Erfassung als Eingangsbeleg mit
Beleg: Kontoauszug als Nachweis der Privatentnahme.
2.
Interne Umbuchung: Alt-Konto auf Neu-Konto
Buchungssätze:
– 1360 an 1371
(als Eingangsbeleg mit Kontoauszug)
– 1200 an 1360
(als Ausgangsbeleg mit Kontoauszug)
Die Buchungen sind erfolgsneutral. Eine direkte technische Abbildung ist nicht möglich.
Frage:
Ist die gewählte Vorgehensweise GoBD-konform und ausreichend, wenn der jeweilige Kontoauszug als Beleg angehängt wird – trotz „Eingangs-/Ausgangsbeleg“-Kennzeichnung?
Mich stört etwas, dass eine direkte Buchung nicht möglich ist.
Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung.
*
1801 = Privatentnahme
1360 = Geldtransit
1371 = Mischkonto - altes Konto
1200 = neues Konto
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