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Fahrtenbuch bei 0,30 €-Pauschale: Wie genau bei nebenberuflich genutztem Privat-PKW?

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    Fahrtenbuch bei 0,30 €-Pauschale: Wie genau bei nebenberuflich genutztem Privat-PKW?

    Hallo,

    wie ausführlich muss eigentlich ein Fahrtenbuch geführt werden, wenn man die 0,30 €-Pauschale anwenden möchte?


    --- --- ---
    Einige vermuten, dass jeder gefahrene Kilometer (privat, Hauptberuf, Selbstständigkeit) mit Angaben von Datum, Uhrzeit, Zweck, km-Abfahrt, km-Ankunft, usw., aneinandergereiht und lückenlos nachvollziehbar sein muss. Dazu würde man auch aufgeschrieben Laufleistungen von TÜV-Untersuchungen und Werkstattbesuchen abgleichen.



    Einige dagegen sagen es würde reichen nur die gefahrenen km für die Selbständigkeit aufzuschreiben.
    --- --- ---


    In beiden Fällen summiert man am Ende die gefahrenen km für die Selbständigkeit*0,30€ und trägt das mit anderen Ausgaben bei Anlage G ein.

    >>> Aber wie ausführlich muss es nun sein? <<<

    Ich habe 2 Beispiel im Anhang vorbereitet. In beiden Fällen werden 100km für die Selbstständigkeit angegeben.

    Welches reicht aus?

    Das grüne oder das rote Beispiel?


    Danke.

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    #2
    Ein Fahrtenbuch beinhaltet leckenlos alle gefahrene Strecken eines Kfz - und zwar im Original. Und jede Fahrt soll unmittelbar nach der Fahrt eingetragen werden, u.a. deswegen wird auch eine Excel-Tabelle vom FA in der Regel nicht akzeptiert. Wie gesagt, dass ist der Regelfall, ob dein FA in deinem Fall eine abweichende Darstellung akzeptiert, musst du selber klaeren.
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Bei Nutzung eines Fahrzeug, das nicht zum Betriebsvermögen gehört, genügt es, die Geschäftsfahrten aufzuzeichnen,

      wenn mit der Pauschale von 30 Cent abgerechnet wird. Das hat mir unser Finanzamt vor etlichen Jahren mal so bestätigt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Bei Nutzung eines Fahrzeug, das nicht zum Betriebsvermögen gehört, genügt es, die Geschäftsfahrten aufzuzeichnen,

        wenn mit der Pauschale von 30 Cent abgerechnet wird. Das hat mir unser Finanzamt vor etlichen Jahren mal so bestätigt.​
        Lieben Dank für die Antwort, Charlie24.

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          #5
          Hallo,

          und grundsätzlich müssen private Fahrten - wenn überhaupt - nur mit „privat“ umschrieben werden. Wohin man privat gefahren ist bzw. wen man privat besucht hat geht niemanden etwas an.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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