Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

unverständliche Änderung des Formulars Feststellung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    unverständliche Änderung des Formulars Feststellung

    Das Formular zur Feststellung der gesonderten und einheitlichen Feststellung ESt 1 B (zu benutzen etwa für gemeinsame Vermietungseinkünfte)
    ist 2024 in unverständlicher Weise "verschlimmbessert" worden.

    Die bisherige Zeile 54 "Laufende Einkünfte nach Schlüssel zu verteilen" ist ersatzlos gestrichen worden.

    Die (weiter unten z.B. in einer Anlage V) erzielten Einkünfte sind jetzt oben in Zeile 61 als " Saldo aus Sondereinnahmen und Sonderwerbungskosten" einzutragen. Wer kommt denn bitte auf die Idee, dass Vermietungseinkünfte als "Sondereinnahmen" zu bezeichnen sind.

    Man kann nur hoffen, dass diese für Laien völlig unverständliche Änderung wieder rückgängig gemacht wird.

    #2
    Für 2024 Kennziffer 58 "nach Schlüssel zu verteilen"?

    Kommentar


      #3
      Die bisherige Zeile 54 "Laufende Einkünfte nach Schlüssel zu verteilen" ist ersatzlos gestrichen worden.
      Wie kommst du jetzt darauf ? Die Zeile 54 ist zwar jetzt die Zeile 58, aber in der Anlage FE 1 nach wie vor unter

      4. Einkunftsart: Vermietung und Verpachtung zu erreichen. Die Zeile 61 gibt es natürlich auch.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      Lädt...
      X