Das Formular zur Feststellung der gesonderten und einheitlichen Feststellung ESt 1 B (zu benutzen etwa für gemeinsame Vermietungseinkünfte)
ist 2024 in unverständlicher Weise "verschlimmbessert" worden.
Die bisherige Zeile 54 "Laufende Einkünfte nach Schlüssel zu verteilen" ist ersatzlos gestrichen worden.
Die (weiter unten z.B. in einer Anlage V) erzielten Einkünfte sind jetzt oben in Zeile 61 als " Saldo aus Sondereinnahmen und Sonderwerbungskosten" einzutragen. Wer kommt denn bitte auf die Idee, dass Vermietungseinkünfte als "Sondereinnahmen" zu bezeichnen sind.
Man kann nur hoffen, dass diese für Laien völlig unverständliche Änderung wieder rückgängig gemacht wird.
ist 2024 in unverständlicher Weise "verschlimmbessert" worden.
Die bisherige Zeile 54 "Laufende Einkünfte nach Schlüssel zu verteilen" ist ersatzlos gestrichen worden.
Die (weiter unten z.B. in einer Anlage V) erzielten Einkünfte sind jetzt oben in Zeile 61 als " Saldo aus Sondereinnahmen und Sonderwerbungskosten" einzutragen. Wer kommt denn bitte auf die Idee, dass Vermietungseinkünfte als "Sondereinnahmen" zu bezeichnen sind.
Man kann nur hoffen, dass diese für Laien völlig unverständliche Änderung wieder rückgängig gemacht wird.
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