Hallo zusammen,
ich habe noch einen Verlustvortrag aus vergangener Zeit, der mir nach dem Schließen eines Depot bescheinigt wurde.
Bei der letzten ESt habe ich das in die Zeile 13 eingetragen und mir wurde eine Verlustbescheinigung seitens des FA in dieses Höhe ausgestellt.
Nun frage ich mich ob ich in dieser ESt den Wert erneut eintragen soll, um ihn quasi in die Zukunft "mitzuschleppen" oder wird der Wert dann verdoppelt (was nicht richtig wäre)?
Zeile 13.jpg
Oder soll ich nichts eintragen, in Erwartung, dass das FA von dem Verlust aus der Vergangenheit Bescheid weiß.
Danke und Gruß.
ich habe noch einen Verlustvortrag aus vergangener Zeit, der mir nach dem Schließen eines Depot bescheinigt wurde.
Bei der letzten ESt habe ich das in die Zeile 13 eingetragen und mir wurde eine Verlustbescheinigung seitens des FA in dieses Höhe ausgestellt.
Nun frage ich mich ob ich in dieser ESt den Wert erneut eintragen soll, um ihn quasi in die Zukunft "mitzuschleppen" oder wird der Wert dann verdoppelt (was nicht richtig wäre)?
Zeile 13.jpg
Oder soll ich nichts eintragen, in Erwartung, dass das FA von dem Verlust aus der Vergangenheit Bescheid weiß.
Danke und Gruß.
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