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Anlage KAP - Abschnitt 3 - Zeile 13 - Nicht ausgeglichene Verluste ...

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    Anlage KAP - Abschnitt 3 - Zeile 13 - Nicht ausgeglichene Verluste ...

    Hallo zusammen,

    ich habe noch einen Verlustvortrag aus vergangener Zeit, der mir nach dem Schließen eines Depot bescheinigt wurde.


    Bei der letzten ESt habe ich das in die Zeile 13 eingetragen und mir wurde eine Verlustbescheinigung seitens des FA in dieses Höhe ausgestellt.


    Nun frage ich mich ob ich in dieser ESt den Wert erneut eintragen soll, um ihn quasi in die Zukunft "mitzuschleppen" oder wird der Wert dann verdoppelt (was nicht richtig wäre)?


    Zeile 13.jpg

    Oder soll ich nichts eintragen, in Erwartung, dass das FA von dem Verlust aus der Vergangenheit Bescheid weiß.


    Danke und Gruß.

    #2
    Oder soll ich nichts eintragen, in Erwartung, dass das FA von dem Verlust aus der Vergangenheit Bescheid weiß.
    Nichts eintragen, das Finanzamt weiß Bescheid. Soweit die Voraussetzungen für eine Verrechnung vorliegen, wird das Finanzamt die Verluste

    mit Gewinnen verrechnen, ansonsten wird der Verlust weiter vorgetragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,

      das habe ich mir schon so gedacht.
      Danke Dir!

      An dieser Stelle Dir noch mal ein großes Dankeschön für die schnellen und vor allem hilfreichen Antworten!

      Bitte sei weiter hier im Forum aktiv!


      Danke und Gruß.

      Kommentar

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