Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Zuzug aus Ausland

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Zuzug aus Ausland

    Hallo, ich habe mehrere Fragen:
    mein Freund ist in 2024 im Oktober aus Spanien nach Deutschland gezogen und hat direkt eine Arbeit im Angestellenverhältnis angenommen.
    Davor hat er in Spanien gearbeitet.
    Ich habe im Forum schon rausgefunden, dass er die Anlage WA-ESt ausfüllen muss. Sonst kein weiteres Dokument (Anlage AUS oder N-Aus)? Nun eine Frage: es heißt man kann die Werbungskosten (zB Fahrten zum Arbeitsplatz) auch vom spanischen Brutto abziehen, aber das gibt es in Spanien ja nicht, dh. dann gibt es nichts was man von spanischen Brutto abziehen kann?
    Desweiteren leben seine 3 Kinder im Ausland, ich kann aber ohne Steuer ID keine Anlage Kind absenden, da bekomme ich eine Fehler Meldung . Was macht man da?
    Und dritte Frage: wenn er hier eine neue Arbeit gefunden hat kann man die Umzugspauschale geltend machen?
    Ich danke euch für die Hilfe!

    #2
    ... es heißt man kann die Werbungskosten (zB Fahrten zum Arbeitsplatz) auch vom spanischen Brutto abziehen, aber das gibt es in Spanien ja nicht, dh. dann gibt es nichts was man von spanischen Brutto abziehen kann?
    Für die Werbungskosten gilt das deutsche Steuerrecht, also z. B. die Entfernungspauschale für die Fahrten Wohnung - 1. Tätigkeitsstätte.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Es gibt in Spanien keine Fahrten zum Arbeitsplatz?

      Die ausländischen Einkünfte sind nach deutschem Steuerrecht zu ermitteln.

      Kommentar


        #4
        Ach so , das heißt, ich kann die Fahrten vom Arbeitsplatz in Spanien nach deutschem Steuerrecht anrechnen und dann den Betrag vom spanischen Brutto abziehen ?

        Kommentar


          #5
          Zitat von Spanien123 Beitrag anzeigen
          Ach so , das heißt, ich kann die Fahrten vom Arbeitsplatz in Spanien nach deutschem Steuerrecht anrechnen und dann den Betrag vom spanischen Brutto abziehen ?
          Dein Freund kann die Entfernungspauschale für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte innerhalb Spaniens nach deutschem Steuerrecht vom Brutto abziehen.

          Kommentar


            #6
            Danke und wisst ihr auch, ob es steuerlich notwendig ist die 3 Kinder anzugeben und wie? Ohne Steuer ID ?

            Kommentar


              #7
              ... ob es steuerlich notwendig ist die 3 Kinder anzugeben und wie? Ohne Steuer ID ?
              Sinnvoll ist es allemal. Bei Kindergeldanspruch ist die Anlage Kind auszufüllen. Leben die Kinder in Spanien oder in Deutschland ?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                1 Kind lebt in Spanien und 2 in Ländergruppe 3

                Kommentar


                  #9
                  Bei Wohnsitz im Ausland benötigt man keine deutsche SteuerID und bekommt die m. W. auch nicht.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Ja das weiß ich aber kann man die Kinder dann trotzdem in Elster eintragen ?

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X