Hallo zusammen,
ich bin mir nicht sicher, ob es sich um eine (unzulässige) steuerrechtliche Frage handelt. Ich finde, es könnte auch gut eine Anwenderfrage sein.
Ich versuche es einfach mal. Wir haben folgende Konstellation:
Unser Kind wurde im Dezember 2024 geboren. Ich als Mutter habe einen Riestervertrag. Ich bekomme auch das Kindergeld.
Im Jahr 2024 habe ich 175 Euro Zulage bekommen. Nachdem ich im Januar 2025 alle notwendigen Unterlagen zusammen hatte, habe ich bei meinem Anbieter mitgeteilt, dass nunmehr ein Kind vorhanden ist und den Dauerzulagenantrag entsprechend geändert. Im Mai 2025 wurde mir dann eine Zulage von 475 Euro (175 Euro Grundzulage + 300 Euro Kinderzulage) ausgezahlt.
In der Steuererklärung für 2024 (ich nutze das Steuer-Programm von ALDI), wird nun die Frage gestellt "Ist mindestens ein Kind vorhanden, für das Kinderzulage gewährt wird?". Die Frage bezieht sich auf Anlage AV, Zeile 17. Wenn ich die Frage mit "ja" beantworte, erscheint eine "1" im Feld Nr. 115. Wenn ich mit "nein" antworte, erscheint dort natürlich gar nichts. Antworte ich mit "ja", ist die Erstattung um 327 Euro höher als wenn ich mit "nein" antworte.
Ich bin ganz offensichtlich verwirrt. (Obwohl ich bislang dachte, eigentlich Ahnung davon zu haben.) Auf die Frage "Ist mindestens ein Kind vorhanden, für das Kinderzulage gewährt wird?" würde ich Jein antworten. Ja, es ist ein Kind vorhanden. Aber nein, für dieses wurde in 2024 noch keine Kinderzulage gewährt. Denn in 2024 wurde doch die Zulage für das Beitragsjahr 2023 ausgezahlt und da hatte ich schließlich noch kein Kind. Oder?!?
Was ist jetzt korrekt? Muss ich ein Kind angeben oder nicht? Oder ist sogar irgendwas mit der Zulage falsch gelaufen?
Danke vorab für etwaige Hilfe (oder ggf. für die Belehrung, dass es doch eine steuerrechtliche Frage ist...)!
ich bin mir nicht sicher, ob es sich um eine (unzulässige) steuerrechtliche Frage handelt. Ich finde, es könnte auch gut eine Anwenderfrage sein.

Ich versuche es einfach mal. Wir haben folgende Konstellation:
Unser Kind wurde im Dezember 2024 geboren. Ich als Mutter habe einen Riestervertrag. Ich bekomme auch das Kindergeld.
Im Jahr 2024 habe ich 175 Euro Zulage bekommen. Nachdem ich im Januar 2025 alle notwendigen Unterlagen zusammen hatte, habe ich bei meinem Anbieter mitgeteilt, dass nunmehr ein Kind vorhanden ist und den Dauerzulagenantrag entsprechend geändert. Im Mai 2025 wurde mir dann eine Zulage von 475 Euro (175 Euro Grundzulage + 300 Euro Kinderzulage) ausgezahlt.
In der Steuererklärung für 2024 (ich nutze das Steuer-Programm von ALDI), wird nun die Frage gestellt "Ist mindestens ein Kind vorhanden, für das Kinderzulage gewährt wird?". Die Frage bezieht sich auf Anlage AV, Zeile 17. Wenn ich die Frage mit "ja" beantworte, erscheint eine "1" im Feld Nr. 115. Wenn ich mit "nein" antworte, erscheint dort natürlich gar nichts. Antworte ich mit "ja", ist die Erstattung um 327 Euro höher als wenn ich mit "nein" antworte.
Ich bin ganz offensichtlich verwirrt. (Obwohl ich bislang dachte, eigentlich Ahnung davon zu haben.) Auf die Frage "Ist mindestens ein Kind vorhanden, für das Kinderzulage gewährt wird?" würde ich Jein antworten. Ja, es ist ein Kind vorhanden. Aber nein, für dieses wurde in 2024 noch keine Kinderzulage gewährt. Denn in 2024 wurde doch die Zulage für das Beitragsjahr 2023 ausgezahlt und da hatte ich schließlich noch kein Kind. Oder?!?
Was ist jetzt korrekt? Muss ich ein Kind angeben oder nicht? Oder ist sogar irgendwas mit der Zulage falsch gelaufen?
Danke vorab für etwaige Hilfe (oder ggf. für die Belehrung, dass es doch eine steuerrechtliche Frage ist...)!
Kommentar