Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Riester erstmalige Kinderzulage

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Riester erstmalige Kinderzulage

    Hallo zusammen,

    ich bin mir nicht sicher, ob es sich um eine (unzulässige) steuerrechtliche Frage handelt. Ich finde, es könnte auch gut eine Anwenderfrage sein.

    Ich versuche es einfach mal. Wir haben folgende Konstellation:

    Unser Kind wurde im Dezember 2024 geboren. Ich als Mutter habe einen Riestervertrag. Ich bekomme auch das Kindergeld.
    Im Jahr 2024 habe ich 175 Euro Zulage bekommen. Nachdem ich im Januar 2025 alle notwendigen Unterlagen zusammen hatte, habe ich bei meinem Anbieter mitgeteilt, dass nunmehr ein Kind vorhanden ist und den Dauerzulagenantrag entsprechend geändert. Im Mai 2025 wurde mir dann eine Zulage von 475 Euro (175 Euro Grundzulage + 300 Euro Kinderzulage) ausgezahlt.

    In der Steuererklärung für 2024 (ich nutze das Steuer-Programm von ALDI), wird nun die Frage gestellt "Ist mindestens ein Kind vorhanden, für das Kinderzulage gewährt wird?". Die Frage bezieht sich auf Anlage AV, Zeile 17. Wenn ich die Frage mit "ja" beantworte, erscheint eine "1" im Feld Nr. 115. Wenn ich mit "nein" antworte, erscheint dort natürlich gar nichts. Antworte ich mit "ja", ist die Erstattung um 327 Euro höher als wenn ich mit "nein" antworte.

    Ich bin ganz offensichtlich verwirrt. (Obwohl ich bislang dachte, eigentlich Ahnung davon zu haben.) Auf die Frage "Ist mindestens ein Kind vorhanden, für das Kinderzulage gewährt wird?" würde ich Jein antworten. Ja, es ist ein Kind vorhanden. Aber nein, für dieses wurde in 2024 noch keine Kinderzulage gewährt. Denn in 2024 wurde doch die Zulage für das Beitragsjahr 2023 ausgezahlt und da hatte ich schließlich noch kein Kind. Oder?!?

    Was ist jetzt korrekt? Muss ich ein Kind angeben oder nicht? Oder ist sogar irgendwas mit der Zulage falsch gelaufen?

    Danke vorab für etwaige Hilfe (oder ggf. für die Belehrung, dass es doch eine steuerrechtliche Frage ist...)!

    #2
    Zitat von Familie RS Beitrag anzeigen
    für dieses wurde in 2024 noch keine Kinderzulage gewährt
    So ist die Frage doch gar nicht gestellt worden:

    Zitat von Familie RS Beitrag anzeigen
    Ist mindestens ein Kind vorhanden, für das Kinderzulage gewährt wird?

    Kommentar


      #3
      Was ist jetzt korrekt? Muss ich ein Kind angeben oder nicht?
      Da das Kind im Dezember 2024 geboren wurde und für das Kind für 2024 auch eine Zulage gewährt wurde, ist es bei Beantragung der Günstigerprüfung

      über die Anlage AV m. E. anzugeben. In der Steuerberechnung müsste auch im Detail zu sehen sein, wie sich das auswirkt. In den Programmen wird

      das ja auch einzeln dargestellt, da muss man nur etwas scrollen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      Lädt...
      X