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Grund für die Anlage KAP

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    Grund für die Anlage KAP

    Hallo liebe Forumsgemeinde,

    sitze gerade an meiner Steuererklärung und wundere mich über die Fehlermeldung der Überprüfung. Offensichtlich geht es um die Anlage KAP, der es nach einer Begründung für die Angabe der Kapitalerträge verlangt. Da sie übervorsichtig und grundehrlich wahrscheinlich nicht gelten lassen, wäre ich für Tipps, was damit gemeint ist, sehr dankbar. Spiele mit dem Gedanken, die KAP ganz weg zulassen, was mir aber fahrlässig und unehrlich erscheint. Schon mal herzlichen Dank für die Hilfe und einen schönen Tag noch.

    MfG Jochen
    Zuletzt geändert von reckoner; 29.07.2025, 19:27.

    #2
    Günstigerprüfung wäre eine Möglichkeit. Wenn aber keine Steuern einbehalten wurde, weil die Freistellungsaufträge reichten, muss das nicht sein.

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      #3
      Die Anlage Kap fügt man hinzu, weil man es muss oder will. Die Abgeltungssteuer wird nicht ohne Grund so genannt, nämlich weil sie abgeltenden Charakter hat, und das seit 2009.

      Beispiel für Müssen sind Erträge, die nicht dem deutschen Steuerabzug unterlagen, also Depots bei ausländischen Brokern oder Tages-/Festgeld in Schweden, Tschechien, Malta etc., meist übr Portale wie Weltsparen.

      Schlechte Gründe für Wollen sind "Weil ich es kann", "Weil ich es nicht besser weiß", und "Weil ich sonst ein schlechtes Gewissen habe" würde ich auch dazu zählen.
      Man sollte schon wissen, warum man den Spaß treibt, z.B. weil bei einer Bank ein Freistellungsauftrag nicht reichte und der Freibetrag anderweitig nicht ausgeschöpft wurde...

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        #4
        Hallo,

        gefragt war ja nach einem Grund. Das ist etwas missverständlich, denn gemeint ist ein Antrag, entweder Zeile 4 oder Zeile 5 (Zeile 6 lasse ich mal weg, dürfte für die wenigsten von Bedeutung sein).

        Zeile 4 nennt sich Günstigerprüfung. Dabei prüft das Finanzamt, ob die Versteuerung der Kapitalerträge als ganz normales Einkommen besser ist als die Abgeltungsteuer, und falls ja wird es so gemacht. Dabei wird dann auch der Soli erstattet, allein deshalb lohnt es sich für viele.
        Wichtig: Es müssen dann alle Kapitalerträge bei allen Banken erklärt werden.

        Zeile 5 ist hingegen für Fälle, in denen nur die Höhe der Steuern nicht korrekt ist.
        Einige typische Fälle dafür sind (die ersten beiden dürften die häufigsten sein):
        - Verrechnung von Gewinnen bei einer Bank mit Verlusten bei einer anderen Bank (von der es dann eine Verlustbescheinigung geben muss, oder es ist eine ausländische Bank)
        - ungünstig oder gar nicht erteilte Freistellungsaufträge
        - mehr als 1.000 bzw. 2.000 Euro ausgenutzter Sparer-Pauschbetrag (also zu viel)​
        - Verrechnung eines Verlustvortrages
        - mangels Kontodeckung nicht abgeführte Vorabpauschale
        - Ersatzbemessungsgrundlage (Zeile 11)
        - Verluste aus Termingeschäften (Zeile 14)
        - Totalverluste (Zeile 15)
        - irgendwelche Fehler der Bank
        Erklärt werden müssen dabei nur die Problembanken, von allen anderen reicht die Zeile 17.

        Hinzu kommen Kapitalerträge bei ausländischen Banken, die zwingend erklärt werden müssen (Z19 ff); allein deshalb ist aber kein Antrag nötig.

        Zum Schluss: Ich hab‘ mal den Threadtitel geändert.

        Stefan
        Zuletzt geändert von reckoner; 29.07.2025, 23:30.
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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