Hallo liebe Forumsgemeinde,
sitze gerade an meiner Steuererklärung und wundere mich über die Fehlermeldung der Überprüfung. Offensichtlich geht es um die Anlage KAP, der es nach einer Begründung für die Angabe der Kapitalerträge verlangt. Da sie übervorsichtig und grundehrlich wahrscheinlich nicht gelten lassen, wäre ich für Tipps, was damit gemeint ist, sehr dankbar. Spiele mit dem Gedanken, die KAP ganz weg zulassen, was mir aber fahrlässig und unehrlich erscheint. Schon mal herzlichen Dank für die Hilfe und einen schönen Tag noch.
MfG Jochen
sitze gerade an meiner Steuererklärung und wundere mich über die Fehlermeldung der Überprüfung. Offensichtlich geht es um die Anlage KAP, der es nach einer Begründung für die Angabe der Kapitalerträge verlangt. Da sie übervorsichtig und grundehrlich wahrscheinlich nicht gelten lassen, wäre ich für Tipps, was damit gemeint ist, sehr dankbar. Spiele mit dem Gedanken, die KAP ganz weg zulassen, was mir aber fahrlässig und unehrlich erscheint. Schon mal herzlichen Dank für die Hilfe und einen schönen Tag noch.
MfG Jochen
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