Hallo,
bisher habe ich zu meiner Steuererklärung immer eine EÜR-Anlage beigefügt, da ein Teil meines Einkommens selbstständig erzielt wurde. Mittlerweile ist dies nur noch ein sehr geringer Betrag, der auch unter die Übungsleiterpauschale fällt (für das letzte Jahr betrf das 680,00 Euro) und den ich in Anlage N in Zeile 22 angegeben habe. Reicht dies, oder muss ich trotzdem noch die EÜR ausfüllen? Un trage ich dort dann quasi nochmal die 680,00 Euro ein, oder 00,00?
Vielen Dank im Voraus!
bisher habe ich zu meiner Steuererklärung immer eine EÜR-Anlage beigefügt, da ein Teil meines Einkommens selbstständig erzielt wurde. Mittlerweile ist dies nur noch ein sehr geringer Betrag, der auch unter die Übungsleiterpauschale fällt (für das letzte Jahr betrf das 680,00 Euro) und den ich in Anlage N in Zeile 22 angegeben habe. Reicht dies, oder muss ich trotzdem noch die EÜR ausfüllen? Un trage ich dort dann quasi nochmal die 680,00 Euro ein, oder 00,00?
Vielen Dank im Voraus!
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