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EUR bei Übungsleiterpauschale unter 3.000 € erforderlich ?

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    EUR bei Übungsleiterpauschale unter 3.000 € erforderlich ?

    Hallo,

    bisher habe ich zu meiner Steuererklärung immer eine EÜR-Anlage beigefügt, da ein Teil meines Einkommens selbstständig erzielt wurde. Mittlerweile ist dies nur noch ein sehr geringer Betrag, der auch unter die Übungsleiterpauschale fällt (für das letzte Jahr betrf das 680,00 Euro) und den ich in Anlage N in Zeile 22 angegeben habe. Reicht dies, oder muss ich trotzdem noch die EÜR ausfüllen? Un trage ich dort dann quasi nochmal die 680,00 Euro ein, oder 00,00?

    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    Reicht dies, oder muss ich trotzdem noch die EÜR ausfüllen?
    Bei nur steuerfreien Einkünften als Übungsleiter, also unter 3.000 €, verzichten die Finanzämter auf eine EÜR.

    Wenn die Tätigkeit freiberuflich ausgeübt wird, wäre die Angabe in der Anlage S richtiger als in der Anlage N,

    steuerlich macht es keinen Unterschied.

    Bitte bei neuen Themen einen aussagekräftigen Titel angeben, nicht den Benutzernamen !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Super, vielen Dank! Das mit dem Thema hat mich auch gewundert, aber es steht tatsächlich "Name eingeben" in der Leiste :/
      Ich kann es nun auch leider weder bearbeiten, noch löschen.

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        #4
        Ich kann es nun auch leider weder bearbeiten, noch löschen.
        Dann mach ich das für dich, ich kann das.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Super, danke!

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            #6
            Charlie24:
            Bitte bei neuen Themen einen aussagekräftigen Titel angeben, nicht den Benutzernamen !
            Ich kann gerne nochmal wie in 2023 im Unterforum Fragen und Anregungen die Admins um Änderung bitten, dass künftig bei neuen Threads die Angabe des Themas und nicht des Namens vorgeschlagen wird. Die passende Formulierung liegt ja vor.
            SCJ timote
            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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              #7
              Grundsätzlich würde ich das mit dem zuständigen Finanzamt abklären, ob dieses auf die EÜR verzichtet. Wenn du einfach auf die Agbage verzichtest und es nur in der Einkommensteuererklärung angibst besteht nämlich die Gefahr, dass du wegen der Nichtabgabe der EÜR trotzdem ein Zwangsgeld festgesetzt bekommst.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
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                #8
                Grundsätzlich würde ich das mit dem zuständigen Finanzamt abklären, ob dieses auf die EÜR verzichtet.
                Nach meinem Kenntnisstand gibt es bundesweit abgestimmte Verfügungen, wonach ehrenamtlich Tätige bzw. Übungsleiter, deren Einnahmen

                nach den §§ 3 Nr. 26, 26a oder 26b EStG insgesamt steuerfrei bleiben, gar keine Anlage EÜR ausfüllen müssen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Ob es so geregelt ist, kann ich gar nicht sagen, jemand mit Vernunft wird aber nicht drauf bestehen. Man muss auf die 1. Erinnerung halt reagieren und den Sachverhalt darlegen.

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