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Sofortabschreibung GWG zwei Rechnungen

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    Sofortabschreibung GWG zwei Rechnungen

    Hallo zusammen,
    ich bin Einzelunternehmer und wende die EÜR an.
    Folgende Gegenstände wurden einzeln angeschafft und einzeln bezahlt:

    - Tischgestell – 198,88 € brutto

    - Tischplatte – 242,44 € brutto

    Geplante Buchung:

    4855 Sofortabschreibung GWG an 1200 Bank

    Ich gehe davon aus, dass ein Tischgestell und eine Tischplatte kein GWG darstellen, da sie für sich betrachtet nicht selbständig nutzbar und bewertbar sind.

    Ich würde diese auf ein Wirtschaftsgut "Schreibtisch" buchen und dann als GWG (da unter 800 € netto) sofort voll abschreiben.

    Ich würde daher die 1. Rechnung buchen, aber den Gesamtbetrag beider Komponenten erfassen. Die 2. Rechnung würde ich nur als Nachweis beifügen. Analog würde ich bei der Zahlung vorgehen. Ich würde also nicht zwei Rechnungen buchen.


    Frage: Wäre das zulässig bzw. wie führt man sonst zwei Rechnungen zusammen, damit man ein Wirtschaftsgut hat?


    #2
    Deine Frage betrifft nicht die elektronische Steuererklärung, um die es in diesem Forum geht, sondern die ordnungsgemäße Buchführung.

    Deshalb nur ganz kurz: Ich halte deine Überlegungen, nur eine der beiden Rechnungen zu buchen, für falsch.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die Rückmeldung. Wie soll ich es sonst abbilden, wenn sie einzeln nicht selbständig nutzbar sind.

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        #4
        Wie soll ich es sonst abbilden, wenn sie einzeln nicht selbständig nutzbar sind.
        Das Wirtschaftsgut des Anlagevermögens ist ein Schreibtisch, bestehend aus einer Schreibtischplatte und einem Untergestell.

        Dass du die beiden Teile getrennt voneinander gekauft hast, spielt doch überhaupt keine Rolle, nur zusammen sind sie sinnvoll nutzbar.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Vielen Dank für die Rückmeldung.

          Ich aktiviere sie also einzeln als Anlagegut z.B. Betriebsausstattung und schreibe sie dann ab? Ich verstehe nicht wie man die zwei Teile zusammenführt und als Einheit darstellt.

          Ich wollte ursprünglich:

          4855 Sofortabschreibung GWG an Bank machen jeweils für Gestell und Platte aber die Werte liegen jeweils unter 250,00 EUR und sie sind einzeln selbstständig nicht nutzbar. Daher funktioniert das nicht.

          Ich würde Sie jetzt unter Sonstigen Betriebsbedarf buchen 4980.

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            #6
            Ich aktiviere sie also einzeln als Anlagegut z.B. Betriebsausstattung und schreibe sie dann ab? I
            Wieso einzeln ? Anlagegut ist doch der Schreibtisch, denn du als GWG behandeln darfst.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Ich habe zwei Rechnungen und zwei Zahlungen:

              - Tischgestell – 198,88 € brutto

              - Tischplatte – 242,44 € brutto​

              Soll ich im Tool ein Anlagegut in Höhe von 442,44 € namens Schreibtisch anlegen und diesen abschreiben auf 4855 Sofortabschreibung GWG?

              Ich dachte, dass ich Gestell und Platte jeweils einzeln buchen und aktivieren muss.

              Ich verstehe noch nicht ganz wie man das als Einheit berücksichtigt, wenn man es einzeln buchen muss
              Zuletzt geändert von janajana; 03.08.2025, 15:25.

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                #8
                Ich dachte, dass ich Gestell und Platte jeweils einzeln buchen und aktivieren muss.
                Bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist man nicht zur Buchführung verpflichtet, eine geordnete Belegablage würde ausreichen.

                Wie man zwei Rechnungen für nur ein Wirtschaftsgut bei Verwendung deines Buchhaltungsprogramms bucht, kann ich dir nicht sagen.

                Ich kenne dein Buchhaltungsprogramm ja nicht und bin auch kein Buchhalter.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Wie würdest du es in deinem Tool umsetzen und buchen? Ich glaube, wir reden einander bisschen vorbei.

                  Bei mir in Buchaltungsbutler ist es so - zumindest nach meine Verständnis wie ich vorgehen muss.

                  Ich würde so vorgehen:

                  1.
                  Gestell:
                  400 Betriebsausstattung an 1200 Bank

                  Platte
                  400 Betriebsausstattung an 1200 Bank

                  2.
                  Nach den Buchungen muss ich jeweils ein Anlagegut erstellen und angeben, auf welches Konto abgeschrieben werden soll. Ich wähle dann jeweils 4855.
                  Dann würde im Hintergrund gebucht werden:

                  4855 an 400
                  4855 an 400

                  In der Steuererklärung würde ich dann die Summe der Komponenten als GWG Sofortabschreibung angeben.


                  Verstehe ich das fachlich richtig oder habe ich einen Denkfehler? Weil ich immer daran denke, dass ich zwei Anlagegüter habe.

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                    #10
                    Warum erstellst du nicht einen Eigenbeleg, der die Daten der beiden Rechnungen enthält und aufsummiert ?
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Das ist eine tolle Idee!

                      - Darf ich das denn, wenn ich die Belege habe bzw. soll ich die Belege dann einfach dranhängen?
                      - Und wer ist dann die Gegenpartei, weil ich ja zwei Rechnungen habe?
                      - Eine Frage habe ich noch : Ich würde ja gegen das Konto Betriebsausstattung buchen. Ich habe gelesen, dass das eigentlich ab 1.000,00 EUR gilt.

                      Ich will es nur korrekt machen.

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                        #12
                        Darf ich das denn, wenn ich die Belege habe bzw. soll ich die Belege dann einfach dranhängen?
                        Natürlich sollst du die Rechnungen an den Eigenbeleg dranhängen. Wenn du den Schreibtisch als GWG behandeln willst,

                        was ja nicht zwingend ist, musst du ein Konto nehmen, das in der EÜR an die Zeile für GWG ausgibt. GWGs gehören ja

                        nicht in die Anlage AVEÜR. Das einzige Buchhaltungsprogramm, das ich kenne, lässt die Erfassung von GWG direkt in

                        der Anlagenbuchhaltung zu, dann werden nämlich GWG ab 250,00 € auch gesondert aufgezeichnet.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

                          Wenn ich dich richtig verstehe, buche ich also direkt in meinem Buchhaltungstool (BuchhaltungsButler)

                          4855 Sofortabschreibung GWG 441,32 an 1200 Bank 441,32

                          Ich würde dann in meiner Steuersoftware (Buhl) diese Summe als GWG Sofortabschreibung eintragen. Meine Software erstellt dann automatisch ein gesondertes Verzeichnis. Dieses führe ich dann mit bzw. lege es ab.

                          Würde das so passen?

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                            #14
                            Hallo janajana,
                            vielleicht hat Charlie24 ja Erfahrung mit dem Buchhaltungsbutler, dies hier ist aber ein Forum für Elster. Da geht es gar nicht um Buchungen! Die sind schon längst erledigt, wenn das Elster-Formular ins Spiel kommt.

                            In meinem Buchführungsprogramm würde ich jedenfalls ein GWG erst einmal auf das Buchungskonto GWG buchen (z.B.0480) (Und wenn sich ein GWG aus zwei oder mehr Teilen zusammensetzt, die ich aber von vornherein zu einem GWG zusammensetzen will, würde ich alle Rechnungen auf das Buchungskonto GWG buchen, und am Jahresende die Sofortabschreibung für dieses GWG in einem Betrag buchen.

                            Wenn du im Buchhaltungsbutler aus zwei Zahlungen nur eine Buchung machst (wie du das in Antwort 13 vorschlägst) fände ich das problematisch. Das kann nur dann zum guten Ergebnis führen, wenn du die Kontoauszüge nicht zu 100% erfasst. Das ist für eine EÜ-Rechnung möglich, ich würde aber so nie arbeiten. (Ich erfasse Kontoauszüge immer mit jeder einzelnen Zeile, nie mit zusammengefassten Beträgen.)
                            Für weitere Buchungsfragen solltest du ein passenderes Forum suchen.

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