Hallo zusammen,
ich bin Einzelunternehmer und wende die EÜR an.
Folgende Gegenstände wurden einzeln angeschafft und einzeln bezahlt:
- Tischgestell – 198,88 € brutto
- Tischplatte – 242,44 € brutto
Geplante Buchung:
4855 Sofortabschreibung GWG an 1200 Bank
Ich gehe davon aus, dass ein Tischgestell und eine Tischplatte kein GWG darstellen, da sie für sich betrachtet nicht selbständig nutzbar und bewertbar sind.
Ich würde diese auf ein Wirtschaftsgut "Schreibtisch" buchen und dann als GWG (da unter 800 € netto) sofort voll abschreiben.
Ich würde daher die 1. Rechnung buchen, aber den Gesamtbetrag beider Komponenten erfassen. Die 2. Rechnung würde ich nur als Nachweis beifügen. Analog würde ich bei der Zahlung vorgehen. Ich würde also nicht zwei Rechnungen buchen.
Frage: Wäre das zulässig bzw. wie führt man sonst zwei Rechnungen zusammen, damit man ein Wirtschaftsgut hat?
ich bin Einzelunternehmer und wende die EÜR an.
Folgende Gegenstände wurden einzeln angeschafft und einzeln bezahlt:
- Tischgestell – 198,88 € brutto
- Tischplatte – 242,44 € brutto
Geplante Buchung:
4855 Sofortabschreibung GWG an 1200 Bank
Ich gehe davon aus, dass ein Tischgestell und eine Tischplatte kein GWG darstellen, da sie für sich betrachtet nicht selbständig nutzbar und bewertbar sind.
Ich würde diese auf ein Wirtschaftsgut "Schreibtisch" buchen und dann als GWG (da unter 800 € netto) sofort voll abschreiben.
Ich würde daher die 1. Rechnung buchen, aber den Gesamtbetrag beider Komponenten erfassen. Die 2. Rechnung würde ich nur als Nachweis beifügen. Analog würde ich bei der Zahlung vorgehen. Ich würde also nicht zwei Rechnungen buchen.
Frage: Wäre das zulässig bzw. wie führt man sonst zwei Rechnungen zusammen, damit man ein Wirtschaftsgut hat?
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