Guthaben bzw Nachzahlungen aus der Hausgeldabrechnung erkläre ich nicht, richtig?
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Nebenkostenabrechnung Hausverwaltung für 2024
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Guthaben bzw Nachzahlungen aus der Hausgeldabrechnung erkläre ich nicht, richtig?
dem einschlägigen BMF-Schreiben: https://esth.bundesfinanzministerium...II/inhalt.htmlFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Hallo Zille1977!
Sie machen einen "Denkfehler" - Sie machen es sich viel zu schwer!
1. Schlicht und ergreifend einfach die in der Abrechnung enthaltenen Zahlen in die ESt-Erklärung eintragen - entweder in 2024 oder in 2025 - und Ende gelände!
2. Es interessiet niemanden auf dieser Welt, ob da 2,99€ Differenz für den Heusmeister "Jahressumme abzüglich Vorauszahlungen" erst in 2025 bezahlt/erstattet wurde - ist "schnurzegal" !
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Vielen Dank für die weitere Hilfe. Ich übernehme also nur die Werte aus der Bescheinigung gem. Paragraph 35a als Kosten , welche steuermindernd für die Erklärung 2024 wirken.
Die andere Frage mit einem Guthaben bzw. einer Nachzahlung aus dem Hausgeld zielte auf etwas anderes ab. Mein Gedanke war, ob sowas eine Art Einkommen ist im Fall eines Guthabens und deshalb erklärt werden muss?
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Mein Gedanke war, ob sowas eine Art Einkommen ist im Fall eines Guthabens und deshalb erklärt werden muss?
Siehe auch § 12 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__12.htmlFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Hallo Zille1977!
Wieso machen Sie sich mit solchen Fragen kirre - Sie sind gedanklich auf dem völlig falschen Dampfer!
Die "Hausgeldzahlung" ist die Summe aller Hauskosten - wenn sie in 2024 ix Euro an Heizkosten-VZ geleistet haben und nun in 2025 über die Abrechnung 1€ zurückerstattet bekommen - wieso soll das eine steuerpflichtige Einnahme sein, das ist doch eine Rückzahlung einer Zahlung, die Sie in 2024 geleistet haben!
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