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Wenn das Finanzamt die Steuererklärung macht

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    Wenn das Finanzamt die Steuererklärung macht

    Tagesschau.de berichtet von einem interessanten Pilotprojekt aus Hessen:

    Auf der Basis der dem Finanzamt bereits vorliegenden Zahlen geht in geeigneten Fällen wenn nach Ablauf der regulären Abgabefrist keine Steuererklärung vorliegt ein erster automatisierte Steuerbescheid heraus - als "Vorschlag". Wer unzufrieden ist, weil ihm die Nachzahlung zu hoch oder die Rückerstattung zu gering scheint, kann über Elster nachträglich Ausgaben geltend machen. Die Behörde prüft das und versendet erst dann die amtliche Festsetzung.

    Ist der regionale Test erfolgreich, will die Landesregierung den Service in ganz Hessen anbieten. Dann sollen die Finanzämter allen eine bereits ausgefüllte Steuererklärung liefern, von denen sie die dafür nötigen Informationen zu haben glauben.

    #2
    Habe ich heute schon mehrfach gelesen ! Jetzt warten wir mal die Ergebnisse des Pilotprojekts ab, Persönlich bin ich durchaus skeptisch,

    es geht ja um Pflichtveranlagungsfälle, bei denen die Erklärungsfrist überschritten wurde und auch keine Fristverlängerung vorliegt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Telepeter!

      Ich finde diese Vorgehensweise sehr gut - das erspart den Stpfl. das bisher notwendige "Gedöns" mit "Berechtigung Bescheinigungsabruf beantragen" und anschließendem "Abruf von Bescheinigungen" !

      Ob dadurch der Staat letztendlich sogar - sehr steuerzahlerfreundlich - mehr Steuerrückzahlungen "erzeugt" - weil viele Stpfl. mit Steuererstattungsanspruch
      - nur aufgrund der Kirchensteuerzahlung als Sonderausgabe/Spende,
      - als Eheleute mit Steuerklasse IV/IV mit Bruttolohnabweichung der Eheleute,
      bisher auf diese Hunderter aus Bequemlichkeit verzichtet haben!

      Bin gespannt, ob das Projekt wegen dem vermutlich "steuerzahlerfreundlichen" Ergebnis wieder gecancelt wird ... !?

      Kommentar


        #4
        Hallo Charlie24!

        Ach wie blöd ich doch bin - habe mir den Link nicht angesehen - ist doch tatsächlich nur für Pflichtveranlagungsfälle!

        Wie konnte ich auch nur auf die Idee kommen, dass der Staat was steuerzahlerfreundliches macht und alle Steuerpflichtigen in dieses Projekt reinpackt ... !?

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          #5
          Selbst bei den Fällen der Pflichtveranlagung (3/5,oder Lohnersatzleistungen) gibt es genug Konstellationen welche mit Erstattung enden. Diese wurden bislang halt einfach intern beerdigt anstatt weiter eine Erklärungsabgabe zu erzwingen.

          Ich denke aber eher, dass der Pilot gelingen musss. Hessen will damit ja vor den anderen BuLä glänzen.
          Wobei es dieses oder ein ähnliches System in anderen BuLä zum Teil schon gibt, wenn auch nur für Rentner
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

          Kommentar


            #6
            Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
            Hallo Charlie24!

            Ach wie blöd ich doch bin - habe mir den Link nicht angesehen - ist doch tatsächlich nur für Pflichtveranlagungsfälle!

            Wie konnte ich auch nur auf die Idee kommen, dass der Staat was steuerzahlerfreundliches macht und alle Steuerpflichtigen in dieses Projekt reinpackt ... !?
            Österreich macht das so, gerechter wäre es allemal. Man könnte das theroetisch ab Mitte März jeden Jahres mit allen reinen Arbeitnehmern und Rentnern ohne Nebeneinkünfte wie z. B. V+V so machen. Ob das dann so kommt, ist halt eine politische Entscheidung. Jetzt warten wir erstmal die Erkenntnisse in Kassel ab.

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              #7
              Wobei es dieses oder ein ähnliches System in anderen BuLä zum Teil schon gibt, wenn auch nur für Rentner
              Wenn die steuerpflichtigen Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsquellen stammen, taugen diese Amtsveranlagungen regelmäßig nicht.

              Wenn mir das Finanzamt einen Vorschlag für die Festsetzung zuschicken würde, den ich nur noch prüfen muss, bin ich doch überhaupt

              nicht entlastet. Die Übernahme der für uns vorliegenden Bescheinigungen in die Steuererklärung erfolgt inzwischen automatisch und

              funktioniert bei uns auch fehlerfrei. Zeit kosten doch nur die steuerrelevanten Sachverhalte, für die keine Bescheinigungen vorliegen.

              Die kenne ja nur ich und die müsste ich deshalb immer selbst erklären.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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