Zur Ermittlung der jährlichen Pflegekosten möchte ich die Rechnungen des ambulanten Pflegedienstes und die Erstattungen der Pflegekasse sowie der Beihilfestelle gegenüberstellen.
Muss da (bei Kombileistung) auch das erhaltene Pflegegeld berücksichtigt werden oder nur die Kostenerstattung für die erhaltene Sachleistung?
Muss da (bei Kombileistung) auch das erhaltene Pflegegeld berücksichtigt werden oder nur die Kostenerstattung für die erhaltene Sachleistung?
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