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keinen elektronischen Jahresbescheid bei Verlustvortrag

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    keinen elektronischen Jahresbescheid bei Verlustvortrag

    Hallo,

    ich habe jemandem bei der Steuererklärung geholfen und nun hat er den Bescheid 2024 nur per Post, aber nicht im Elster Portal elektronisch bekommen.

    Die unverbindliche Berechnung und der Verlustvortrag sind elektronisch vorhanden.

    Aussage vom Finanzamt: "wenn es einen Verlustvortrag gibt, darf der Bescheid nicht elektronisch in Elster bereitgestellt werden!"??!!

    Ich bin ja froh, dass er nicht nur per FAX kommen darf, aber was soll das? Jetzt ist die Steuerbehörde bei der elektronischen Bearbeitung ein Vorreiter vor vielen anderen deutschen Behörden, aber dann wieder sowas? Es gibt 1000 Sicherheitsmechanismen für den Elster Zugang und dann darf der Bescheid nicht elektronisch bereitgestellt werden??

    Also soll für die Ablage extra alles gescannt werden?

    Ist das wirklich so bei den Finanzämtern als Vorgabe?

    Danke und Gruß

    #2
    Es geht glaube ich weniger um "darf", sondern dass das einfach noch niemand programmiert hat.

    Kommentar


      #3
      Das verstehe ich ja für das extra Verlustvortragsschreiben, aber nicht für den Bescheid selber, der immer gesendet wird.
      Den hat das Finanzamt ja auch elektronisch. Warum nicht ins Postfach legen?

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        #4
        Die Gründe für die bisherige Praxis kennen wir nicht, vermutlich kennt man die auch beim Finanzamt nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Hallo Gnomi!

          Ihr "jemand" kann über "Elster - Formulare und Leistungen - Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe" diese für die Zukunft erteilen.

          Wenn der "jemand" das nicht selbst kann, dann kann er auch mit Elster nicht umgehen, dann würde ich weiterhin beim Einkommensteuerbescheid auf Papier bleiben und vom eGedöns die Finger lassen!.

          Ich würde auch dann beim Einkommensteuerbescheid auf Papier bleiben, wenn noch andere Steuerbescheide erwartet werden, die noch nicht elektronisch bekanntgegeben werden können, wie z.B. Verlustfeststellungsbescheide - ich arbeite gern nach dem Motto "alles einheitlich", habe also ganz generell etwas gegen "halbgare" Lösungen "ein Bescheid auf Papier, der nächste über Elster"!

          Das Elster-Angebot auf elektronische Bekanntgabe beschränkt sich m.W. zur Zeit nur auf den Einkommensteuerbescheid.

          *****
          Wir sind nun mal in einer Übergangszeit zwischen analoger Welt zur digitalen Welt - und damit müssen wir alle leben - m.E. wird die "Transformation" noch Jahrzehnte dauern ... !?

          Wie ich aufgrund Ihres Beitrags vermute, ist es "ihr" höchstpersönliches Vergnügen, alles digital zu machen "und für die Ablage Papierbelege zu scannen" und nicht das "Vergnügen" Ihres "jemand" - ansonsten hätte ja der "jemand" hier gepostet - oder ?

          *****
          Hinweis für die Zukunft:

          Zukünftig - ab 01.01.2026 - sollen (!) / können (!) (diese Worte stehen im Gesetz, das ab 01.01.2026 gilt ...) Steuerbescheide automatisch elektronisch zugestellt werden und nur noch auf ausdrücklichen Wunsch auf Papier.

          Ich bin jedoch zu alt, um an Märchenerzählungen zu glauben ... wenn selbst der Gesetzgeber bzw. die digital-geilen Politiker ins Gesetz die Worte "sollen" und "können" reinnehmen, dann trauen die selbst den ausführenden Programmieren und Informatikern nicht zu, die technische Lösung bis zum Jahresende programmiert zu haben ...

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            #6
            Bestimmte Bescheide / Konstellationen wie beispielsweise Verlustfeststellungsbescheide gehen (in bestimmten Bundesländern ?) noch nicht digital. Scheinbar hat man sich dazu entschieden in den noch-no-go-Fällen nicht zweigleisig zu verfahren: Wenn Du gleichzeitig unter der selben Steuernummer mehrere Bescheide bekommen sollst, bei dem (mindestens) einer noch nicht digital geht und in Papierform rausgeht, dann gehen alle diese Bescheide zusammen in Papierform raus -wenn es nicht zu dick wird, dann in einem Papierumschlag-.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Hallo Picard777!

              Man lernt ja nie aus: Sie schreiben "... dann gehen alle diese Bescheide zusammen in Papierform raus - wenn es nicht zu dick wird, dann in einem Papierumschlag"

              welches Bundesland ist das denn, das das hinbekommt?

              sind das schon die ersten Auswirkungen der KI / AI?

              selbst mein geliebtes "The Länd" kann das noch nicht ... !?

              ​aber immerhin: wenn das ein Bundesland hinbekommt, dann können die anderen ja abspicken und das Druck-Sortier-Programm, das das nun endlich mal nach Jahrzenten des Wartens auf dieses Feature kann, übernehmen !?

              Die Bedienung bekommen wir hin, auch wenn die Anleitung auf hochdeutsch geschrieben ist ...

              ;-) ;-) ;-)

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                #8
                Gleiche Steuernummern im gleichen Rechentermin kommen seit Jahrzehnten in allen Bundsländern in einem Umschlag, wenn es der gleiche Steuerpflichtige ist (Achtung bei Ehegatten).

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                  #9
                  Ich kann hier nur über Hessen reden. Und da ist das schon länger so.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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