Hallo,
ich habe jemandem bei der Steuererklärung geholfen und nun hat er den Bescheid 2024 nur per Post, aber nicht im Elster Portal elektronisch bekommen.
Die unverbindliche Berechnung und der Verlustvortrag sind elektronisch vorhanden.
Aussage vom Finanzamt: "wenn es einen Verlustvortrag gibt, darf der Bescheid nicht elektronisch in Elster bereitgestellt werden!"??!!
Ich bin ja froh, dass er nicht nur per FAX kommen darf, aber was soll das? Jetzt ist die Steuerbehörde bei der elektronischen Bearbeitung ein Vorreiter vor vielen anderen deutschen Behörden, aber dann wieder sowas? Es gibt 1000 Sicherheitsmechanismen für den Elster Zugang und dann darf der Bescheid nicht elektronisch bereitgestellt werden??
Also soll für die Ablage extra alles gescannt werden?
Ist das wirklich so bei den Finanzämtern als Vorgabe?
Danke und Gruß
ich habe jemandem bei der Steuererklärung geholfen und nun hat er den Bescheid 2024 nur per Post, aber nicht im Elster Portal elektronisch bekommen.
Die unverbindliche Berechnung und der Verlustvortrag sind elektronisch vorhanden.
Aussage vom Finanzamt: "wenn es einen Verlustvortrag gibt, darf der Bescheid nicht elektronisch in Elster bereitgestellt werden!"??!!
Ich bin ja froh, dass er nicht nur per FAX kommen darf, aber was soll das? Jetzt ist die Steuerbehörde bei der elektronischen Bearbeitung ein Vorreiter vor vielen anderen deutschen Behörden, aber dann wieder sowas? Es gibt 1000 Sicherheitsmechanismen für den Elster Zugang und dann darf der Bescheid nicht elektronisch bereitgestellt werden??
Also soll für die Ablage extra alles gescannt werden?
Ist das wirklich so bei den Finanzämtern als Vorgabe?
Danke und Gruß
Kommentar