1. Die Banken melden grundsätzlich alle Kapitaleinkünfte mit Steuerabzügen vollständig an das Finanzamt -
Das wird doch von den Banken im Inland gemacht, wenn auch nicht personenbezogen !
Das wird doch von den Banken im Inland gemacht, wenn auch nicht personenbezogen !
Nur auf der Steuerbescheinigung, die die Banken dem Steuerpflichtigen aushändigen, stehen alle Kapitalerträge drauf!
Und weil hier nur "unvollständige" Kapitaleinkünfte gemeldet werden, kann das Finanzamt nicht (!)
- vollautomatisch die Günstigerprüfung durchführen,
- auf zwei Banken "falsch/ungeschickt" verteilte Freibeträge vollautomatisch über die ESt-Veranlagung "ausgleichen",
- u.a.
und wenn ein Stpfl. das möchte, muss das "Verwaltungsgedöns" durchlaufen: Alle Bescheinigungen anfordern, aufaddieren, in Formular eintragen, Finanzamt-Rückfragen beantworten!

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