Frage zur Belegnachreichung

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Hallo Charlie24

    1. Die Banken melden grundsätzlich alle Kapitaleinkünfte mit Steuerabzügen vollständig an das Finanzamt -
    Das wird doch von den Banken im Inland gemacht, wenn auch nicht personenbezogen !​
    Nein, wird nicht gemacht: Die Banken melden nur (!) "die vom Steuerabzug freigestellten Kapitalerträge", und das nur deshalb, um zu überprüfen, ob der Stpfl. zuviel Freistellung beantragt/erhalten hat!

    Nur auf der Steuerbescheinigung, die die Banken dem Steuerpflichtigen aushändigen, stehen alle Kapitalerträge drauf!

    Und weil hier nur "unvollständige" Kapitaleinkünfte gemeldet werden, kann das Finanzamt nicht (!)
    - vollautomatisch die Günstigerprüfung durchführen,
    - auf zwei Banken "falsch/ungeschickt" verteilte Freibeträge vollautomatisch über die ESt-Veranlagung "ausgleichen",
    - u.a.

    und wenn ein Stpfl. das möchte, muss das "Verwaltungsgedöns" durchlaufen: Alle Bescheinigungen anfordern, aufaddieren, in Formular eintragen, Finanzamt-Rückfragen beantworten!
    Zuletzt geändert von Gast; 30.09.2025, 12:25.

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  • Hans53
    antwortet
    Hallo Gerard ,

    schicken die unvollständige, haben aber das Konto gelöscht,
    Du hast aber viel Ungemach mit deiner Bank und dann löschen die dir auch noch das Konto, da kriegst du natürlich nichts mehr raus!
    Und die anderen schicken per Post, die nicht ankommt! So viel Pech kann doch ein einzelner Mensch gar nicht haben.
    Ich habe all meine Konten schon seit vielen Jahren auf papierlosen Schriftverkehr umgestellt und erhalte, monatlich meine Auszüge als pdf,
    wie Charlie das auch beschrieben hat.
    Nach dem Jahreswechsel erhalte ich die Erträgnisaufstellung sowie die Entgeltaufstellung, die sind für dich persönlich, und
    selbstverständlich auch die Jahressteuerbescheinigung, die für die Einkommensteuererklärung wichtig ist.

    Vielleich solltes du mal ne andere Bank probieren, also ich hab mit den Holländern keinerlei Probleme.

    Gruß - Hans

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  • Charlie24
    antwortet
    1. Die Banken melden grundsätzlich alle Kapitaleinkünfte mit Steuerabzügen vollständig an das Finanzamt -
    Das wird doch von den Banken im Inland gemacht, wenn auch nicht personenbezogen ! Niemand ist verpflichtet, seine im Inland erzielten Kapitalerträge,

    die dem Steuerabzug unterlegen haben, in seiner Steuererklärung anzugeben. Man muss doch nur darauf achten, die Freistellungsaufträge so zu verteilen,

    dass der Sparerpauschbetrag vollständig ausgeschöpft wird, dann kann man sich den Aufwand für die Erklärung und die Belegnachreichung sparen.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Unsere geliebten und gelobten Politiker verwenden ja gerne "starke Worte" wie "Doppelwumms" und so, ich nehm denen jetzt mal die "Kreativ-Arbeit" ab:Gerade bei den Kapitaleinkünften müsste der "Bürokratie-Entlastungshammer" kommen:

    1. Die Banken melden grundsätzlich alle Kapitaleinkünfte mit Steuerabzügen vollständig an das Finanzamt - und wir wären dieses ganze "Scheiß Gedöns" ein für allemal los!

    2. Sofern das einem Steuerpflichtigen nicht gefällt, dann soll er eben seinen Freibetrag bei den Banken parken und die volle Abgeltungssteuern bezahlen ohne Möglichkeit der "Günstigerprüfung" über die Einkommensteuererklärung!

    Wow, wäre das ein "Donner-Wumms", der durch Deutschland dröhnen würde!

    aber unsere Politiker ...

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Hallo Gerard!

    Zumindest bei badischen Genossenschaftsbanken und Sparkassen wird die Steuerbescheinigung "nur auf Anforderung" und "i.d.R. auf Papier" zugesendet, da werden Sie im Bankportal höchstwahrscheinlich keine finden!

    Anscheinend sind Sie ja noch Kunde dieser Bank - dann sollte die Steuerbescheinigung kostenlos auch nachträglich noch ausgehändigt werden können - dieser "schlaue Banker" soll Ihnen im Gebührenverzeichnis dieser armen Bank die Stelle zeigen, wo drinsteht, dass die "Ersterstellung einer Steuerbescheinigung" 10€ kostet!

    Bei der Postbank - na ja, das ist ja eine "bundeweit tätige" Bank, könnte schon sein, dass die die Steuerbescheinigungen standardmäßig versenden - da kann es natürlich sein, dass für die Ausstellung einer "Zweitbescheinigung" eine Gebühr in Rechnung gestellt wird ... kann man im Gebührenverzeichnis der Bank nachlesen ...

    Postbank-Steuerbescheinigung: Ich wäre vorsichtig mit Behauptungen wie "kam nie an" ... schauen Sie sich mal Ihre Postbank-Unterlagen der ersten 6 Monate des Folgejahres an, ob da nicht irgendwo zwischendrin diese Bescheinigung auftaucht ... !?

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Hallo Gerard!

    Richtig - die "Schnapsnasen" der örtlichen Volks-/Raiffeisen schicken die unvollständige, nämlich die NUR mit den Abzugsbeträgen, nicht die Kapitalerträge
    Gerard, ausdrücklich schrieb ich doch "... dann müssen Sie sich einen der "besseren" Banker dieser Bank zur Brust nehmen und dem erklären ..." - weil wenn Sie nur beim "Zweigstellen-ich-weiß-nix-Banker" waren, dann hat der Ihnen irgendeinen bescheuerten Direktausdruck aus seiner Kiste vorgelegt, auf dem jeder nur erdenkliche "Mist" draufstehen kann!

    Es ist und bleibt auch ganz einfach: Schauen Sie sich den Fetzen Papier dieser Bank an und suchen Sie ganz oben das Wort "Steuerbescheinigung" - wenn das nicht draufsteht, dann ist es auch keine!

    Jetzt ist mir auch klar, warum sich der Finanzbeamte "echauffiert" hat !

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  • Charlie24
    antwortet
    Unsere Raiffeisenbank bietet die Steuerbescheinigungen seit Jahren als PDF zum Download an, so machen das auch unsere anderen Banken.

    Würde ich einen Ausdruck auf Papier haben wollen, müsste ich dafür sicher Gebühren zahlen.

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  • Gerard
    antwortet
    Zitat von Gast Beitrag anzeigen
    Hallo Gerard!

    *****
    Anforderung einer "Steuerbescheinigung" duch das Finanzamt:



    - Diesen Fetzen Papier haben Sie i.d.R. von allen bundesweit tätigen Kreditinstituten schon vollautomatisch erhalten - alle Bausparkassen, Investmentfonds-Gesellschaften, Direktbanken und auch die die meisten bundeweit tätigen Banken haben Ihnen diese "vollautomatisch und kostenlos" i.d.R. zwischen Januar und März des Folgejahres zugesendet!

    - In den letzten Jahren haben viele der oben genannten Institute von "Papierbescheinigung" auf "Online-Bescheinigung ins eigene Portal" umgestellt!

    - ja, und dann gibt es immer noch diese "Schnapsnasen" der örtlichen Volks-/Raiffeisen-/Spar- und Kreditbanken sowie Sparkassen: Die wollen i.d.R. höchstpersönlich dazu aufgefordert werden, diese "Steuerbescheinigung" Ihnen auszuhändigen ... wegen Kostenersparnis und so versenden die eben nicht vollautomatisch an ihre Kunden ...

    --- sollten Sie dauerhaft auch von diesen örtlichen Banken jedes Jahr die "Steuerbescheinigung" haben wollen, dann müssen Sie sich einen der "besseren" Banker dieser Bank zur Brust nehmen und dem erklären, dass er "da im Compter ein Häkchen setzen soll bei den Kundenstammdaten, wo gefragt wird 'Kunde möchte jedes Jahr vollautomatisch Steuerbescheinigung' " ... ja und dann erhalten Sie oh Wunder der Technik und der analogen Kommunikation auch von diesen Hinterwälder-Banken jedes Jahr Ihre Steuerbescheinigung, zwischenzeitlich direkt vom Rechenzentrum aus, kostenlos, auf Papier oder elektronisch ins Postfach Ihres Bankportals zugesendet!

    *****
    Erträgnisaufstellung:

    Wird selten gebraucht - und kostet i.d.R. Geld - also lassen Sie sich von Ihrem Banker keine i.d.R. kostenpflichtige Erträgnisaufstellung aufschwatzen, wenn das Finanzamt nur die kostenlosen Steuerbescheinigungen angefordert hat!

    Richtig - die "Schnapsnasen" der örtlichen Volks-/Raiffeisen schicken die unvollständige, nämlich die NUR mit den Abzugsbeträgen, nicht die Kapitalerträge und kommen dann mit der abenteuerlichen Forderung, wenn die vollständige " nach verlangt mit 10 EUR Gebühr und so weite. Gut, dass es hier den Hinweis auf deren gesetzliche Verpflichtung gab.

    Ist für mich kein Problem, die Steuerbescheinigung aus dem Konto herunterzuladen, wenn sie den dort hinterlegt ist. Die Volks-/Raiffeisenbank hat aber das Konto gelöscht, OHNE irgendwelche Bescheinigungen dort zum Download zu hinterlegen und mache jetzt Problem, wie ausgeführt.

    Die anderen haben sie angeblich bereits längst postalisch geschickt, sind aber NIE angekommen. Und nun kämpfe ich darum, weil es das Finanzamt so verlangt. Nun ja, die Deutsche Post AG ist auch nicht mehr die Zuverlässigste.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Hallo Gerard!

    Sie schrieben

    und nun geht es aber gem. ihrem Tel.-Anruf um die Steuerbescheinigungen zu den Zinserträgen.
    Sie echauffierte sich über die in der E.-St.-erklärung 2024 angegebene Höhe.​
    *****
    Sorry, Gerard, aber nur ich "echauffiere" mich, ganz sicher nicht ein Finanzbeamter!

    "Bedeutungsverwandte Ausdrücke
    • Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.
    ​(sich) erhitzen (an) · künstlich aufregen

    (sich) empören · (sich) entrüsten · (sich) ereifern · (sich) erregen · empört reagieren · in Wallung geraten · in Wallung kommen · in Wut geraten · sich aufregen · wütend werden ● aufbrausen aus der Haut fahren Schnappatmung (kriegen) sarkastisch, variabel · die Wände hochgehen · einen Tanz aufführen"

    *****
    Ein Finanzbeamter "hinterfrägt" bzw. "fragt neugierig" - und das tut er i.d.R. so klar und präzise wie nur irgend möglich!

    Es gibt eigentlich keinen "Normalfall" mehr, in dem ein Finanzbeamter sich an der Höhe von Kapitalerträgen "stört" oder "neugierig wird" - also: Wie waren denn nun die in einem "Tel.-Anruf" nachträglich vorgebrachten Wünsche (das ist außergewöhnlich hoch dreizehn, dass Sie persönlich angerufen werden !!!) des Herrn oder der Dame vom Finanzamt?







    ​

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Hallo Gerard!

    *****
    Anforderung einer "Steuerbescheinigung" duch das Finanzamt:

    - Dies ist meist nur ein (!) Stück Papier, da steht als Überschrift immer (!) ganz dick und fett ganz oben "Steuerbescheinigung" drauf ... !

    - Diesen Fetzen Papier haben Sie i.d.R. von allen bundesweit tätigen Kreditinstituten schon vollautomatisch erhalten - alle Bausparkassen, Investmentfonds-Gesellschaften, Direktbanken und auch die die meisten bundeweit tätigen Banken haben Ihnen diese "vollautomatisch und kostenlos" i.d.R. zwischen Januar und März des Folgejahres zugesendet!

    - In den letzten Jahren haben viele der oben genannten Institute von "Papierbescheinigung" auf "Online-Bescheinigung ins eigene Portal" umgestellt!

    - ja, und dann gibt es immer noch diese "Schnapsnasen" der örtlichen Volks-/Raiffeisen-/Spar- und Kreditbanken sowie Sparkassen: Die wollen i.d.R. höchstpersönlich dazu aufgefordert werden, diese "Steuerbescheinigung" Ihnen auszuhändigen ... wegen Kostenersparnis und so versenden die eben nicht vollautomatisch an ihre Kunden ...

    --- sollten Sie dauerhaft auch von diesen örtlichen Banken jedes Jahr die "Steuerbescheinigung" haben wollen, dann müssen Sie sich einen der "besseren" Banker dieser Bank zur Brust nehmen und dem erklären, dass er "da im Compter ein Häkchen setzen soll bei den Kundenstammdaten, wo gefragt wird 'Kunde möchte jedes Jahr vollautomatisch Steuerbescheinigung' " ... ja und dann erhalten Sie oh Wunder der Technik und der analogen Kommunikation auch von diesen Hinterwälder-Banken jedes Jahr Ihre Steuerbescheinigung, zwischenzeitlich direkt vom Rechenzentrum aus, kostenlos, auf Papier oder elektronisch ins Postfach Ihres Bankportals zugesendet!

    *****
    Erträgnisaufstellung:

    Wird selten gebraucht - und kostet i.d.R. Geld - also lassen Sie sich von Ihrem Banker keine i.d.R. kostenpflichtige Erträgnisaufstellung aufschwatzen, wenn das Finanzamt nur die kostenlosen Steuerbescheinigungen angefordert hat!

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  • Charlie24
    antwortet
    Das Finanzamt möchte eigentlich immer die Steuerbescheinigung.​
    Jedenfalls bei Kapitalerträgen im Inland !

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von Gerard Beitrag anzeigen
    Ansonsten Ist nicht ganz so richtig: einmal ist es die Erträgnisaufstellung und einmal tatsächlich die Steuerbescheinigung
    Das Finanzamt möchte eigentlich immer die Steuerbescheigung.

    ​
    Zitat von Gerard Beitrag anzeigen
    die einen Kreditinstitute trennen, die anderen wieder nicht........
    Der Inhalt der Steuerbescheinigung ist gesetzlich vorgegeben.

    ​
    Zitat von Gerard Beitrag anzeigen
    Zu dem Begriff "Steuerabzugsbeträgen" keine Meinung?
    Steuerabzugsbeträge = einbehaltene Steuern.

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  • Charlie24
    antwortet
    Hier der Link direkt zum Formular: https://www.elster.de/eportal/formul...egnachreichung

    Falls der nach dem Login nicht mehr funktioniert, ist das Zertifikat veraltet.

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  • Kloebi
    antwortet
    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Die Belegnachreichung findet man unter Alle Formulare/Anträge und Nachrichten.
    Zumindest wenn man ein Zerifikat auf IDNr Basis hat. Ein uraltes auf Steuernummer bietet die Möglichkeit nicht.

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  • Gerard
    antwortet
    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Die Belegnachreichung findet man unter Alle Formulare/Anträge und Nachrichten.
    sorry ich sehe nur Meine Formulare

    vielleicht mal gerade eine en Link hier reinhängen

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