hmmm, einer der Banker war anderer Ansicht.
Ansonsten Ist nicht ganz so richtig: einmal ist es die Erträgnisaufstellung und einmal tatsächlich die Steuerbescheinigung - die einen Kreditinstitute trennen, die anderen wieder nicht........
Zu dem Begriff "Steuerabzugsbeträgen" keine Meinung?
Frage zur Belegnachreichung
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Die Belegnachreichung findet man unter Alle Formulare/Anträge und Nachrichten.
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In der Steuerbescheinigung stehen ja nicht nur die einbehaltenen Steuern, sondern auch die Kapitalerträge, somit erübrigt sich die Frage, ob das Finanzamt die Steuerbescheinigung bezüglich der Steuern oder bezüglich der Erträge möchte. Die Kapitalerträge und die einbehaltenen Steuern werden dem Finanzamt vom Kreditinstitut nicht mitgeteilt ... bzw. die Steuern werden gesammelt für alle Kunden abgeführt.
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Nachsatz Ich bin eh davon ausgegangen, dass diese Erträge das Finanzamt durch die von den Kreditinstituten geforderte IdNr. 1 zu 1 in einer nur ihr zugänglichen Datei einsehen kann.
Bekommen wird natürlich mit 2 "m" geschrieben ;-)
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Erlaubt mir, mich an das Thema dranzuhängen.
Auch bei mir geht es um eine von Finanzamts-Sachbearbeiterin angeforderte "Belegnachreichung", und zwar
Steuerbescheinigung(en) zu den Steuerabzugsbeträgen lt. Anlage KAP
Ich ging davon aus, dass es um die auf die Zinserträge die von den jeweiligen Kreditinstituten erstellten Steuerbescheinigungen zur gezahlten/durch die Kreditinstitute einbehaltenen
Kapitalertragsteuer
Zeile 37 Anlage KAP
Solidaritätszuschlag
Zeile 38 Anlage KAP
Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer
Zeile 39 Anlage KAP
Evangelische Kirche der .......
ging. Also diese übermittelt ......und nun geht es aber gem. ihrem Tel.-Anruf um die Steuerbescheinigungen zu den Zinserträgen.
Sie echauffierte sich über die in der E.-St.-erklärung 2024 angegebene Höhe.
Mir nicht ganz verständlich.
Eine Verständnisfrage: ist das wirklich so zu verstehen oder wie ich gerade dargestellt im Hinblick auf Kap/Soli u. Ki.?
Selbstverständlich kann ich die Bescheinigungen über die Zinserträge dem Finanzamt vorlegen.
Die möchte sie wie folgt über Elster übermittelt bekomen:
Da komme ich auf folgende Darstellung =
Formulare & Leistungen- Alle Formulare
- Bereitstellungstermine
- Bescheinigungen verwalten
- Vollmachten verwalten
- Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe
- Arbeitgeberfunktionen für ELStAM
- Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM)
Kann mir da mal jemand auf die Sprünge helfen - danke!
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#28: Parkinsonsches Gesetz / Gesetz der Trivialität:
"Die auf einen Tagesordnungspunkt verwendete Zeit ist umgekehrt proportional zu den jeweiligen Kosten." Das traf hier wohl sinngemäß zu.
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Das ist der Normalfall, wenn der Gewinn gemäß der EÜR nicht gesondert festgestellt wird.Ich vermute mal, dass wir den gleichen Sachbearbeiter für beides haben.
Ein Thread mit 30 Beiträgen für eine Angelegenheit von so geringer Bedeutung ist eher nicht der Normalfall.
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Ja das trifft auf uns zu. Ich vermute mal, dass wir den gleichen Sachbearbeiter für beides haben. Im Endeffekt landet wohl alles in der gleichen Steuerakte selbst wenn man versehentlich die falsche Steuernummer erwischt.
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Wenn für beide Erklärungen der gleiche Bearbeiter zuständig ist - was wohl normalerweise der Fall ist, wenn der Betriebssitz mit dem Wohnsitz identisch ist - dann vermute ich mal, dass der Zusammenhang erkannt werden sollte. Trotzdem, in dem Fall würde ich die Belegnachreichung noch ein zweites Mal schicken und dabei auf die vorher benutzte falsche Steuernummer hinweisen.
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Was mich noch interessieren würde, wenn man zb. bei der Belegnachreichung Unterlagen zur EÜR einreicht und versehentlich die Einkommen Steuernummer statt der betrieblichen Steuernummer nimmt, kommen die Unterlagen trotzdem beim Sachbearbeiter an oder werden die fehlgeleitet. Falls man sich mal vertut.
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Die angeforderten Belege betreffen deine EÜR, also nicht euch beide. Wenn du die unter deiner betrieblichen Steuernummer einreichst,
machen Angaben zu deiner Frau wenig Sinn.
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Ja mit der Steuernummer ist klar. Reichen jedoch in der Eingabemaske unter " Persönliche Daten" ( Name , Id Nr. usw. ) nur meine Angaben, oder muss ich in der Maske " Zusammenveranlagung"auch die Persönlichen Daten meiner Ehefrau eingeben?
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Natürlich wird die Steuernummer angegeben, unter der das Finanzamt die Belege auch angefordert hat. Sollte der Beleg Euch beide betreffen - was ja nicht der Fall ist - dann wäre das auch egal.
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Ich war freiberuflich , Kleinunternehmer. Kein Gewerbe. Habe vom Finanzamt damals dafür eine eigene Steuernummer bekommen. Bin zusammveranlagt mit Ehefrau unselbstständig tätig mit Steuernummer für die Einkommenssteuer. Beantwortet aber meine Frage von oben nicht.
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