Das Wissen die Bediensteten in den Ämtern oft selbst auch nicht :-)
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Keine Ankündigung bisher.
Frage zur Belegnachreichung
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Hallo kasunke,
lade dir halt mal die infragekommenden Formulare hoch, dann siehst du doch was man da eintragen kann
und wie du die deiner ursprünglichen Arbeit zuordnen kannst.
Da kannst du auch nichts kaputtmachen und solange du nichts abschickst, kanst du ja alles wieder löschen!
Also probiere ruhig rum, denn wenn du noch ein paar Tage rumeierst, käme ja dein Nachtrag auf dem Postweg an.
Nur Mut, das hilt dir auch das Programm besser kennen zu lernen.
Gruß - Hans
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Ich muss mich noch mal melden. Ich habe es bei der Belegnachreichung soweit alles eingetragen. Es klemmt bei den Persönlichen Daten ganz am Anfang. Ich habe jetzt unter Steuerpflichtige Person mich eingetragen. Oben unter Steuernummer meine Betriebliche Steuernummer. Ich bin zusammenveranlagt mit meiner Frau. Muss ich da jetzt unter Zusammenveranlagung noch ihre Daten eintragen. Es betrifft Sie ja nicht.
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Die angeforderten Belege betreffen deine EÜR, also nicht euch beide. Wenn du die unter deiner betrieblichen Steuernummer einreichst,
machen Angaben zu deiner Frau wenig Sinn.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Was mich noch interessieren würde, wenn man zb. bei der Belegnachreichung Unterlagen zur EÜR einreicht und versehentlich die Einkommen Steuernummer statt der betrieblichen Steuernummer nimmt, kommen die Unterlagen trotzdem beim Sachbearbeiter an oder werden die fehlgeleitet. Falls man sich mal vertut.
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Wenn für beide Erklärungen der gleiche Bearbeiter zuständig ist - was wohl normalerweise der Fall ist, wenn der Betriebssitz mit dem Wohnsitz identisch ist - dann vermute ich mal, dass der Zusammenhang erkannt werden sollte. Trotzdem, in dem Fall würde ich die Belegnachreichung noch ein zweites Mal schicken und dabei auf die vorher benutzte falsche Steuernummer hinweisen.
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Ich vermute mal, dass wir den gleichen Sachbearbeiter für beides haben.
Ein Thread mit 30 Beiträgen für eine Angelegenheit von so geringer Bedeutung ist eher nicht der Normalfall.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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#28: Parkinsonsches Gesetz / Gesetz der Trivialität:
"Die auf einen Tagesordnungspunkt verwendete Zeit ist umgekehrt proportional zu den jeweiligen Kosten." Das traf hier wohl sinngemäß zu.SCJ timote
Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.
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Erlaubt mir, mich an das Thema dranzuhängen.
Auch bei mir geht es um eine von Finanzamts-Sachbearbeiterin angeforderte "Belegnachreichung", und zwar
Steuerbescheinigung(en) zu den Steuerabzugsbeträgen lt. Anlage KAP
Ich ging davon aus, dass es um die auf die Zinserträge die von den jeweiligen Kreditinstituten erstellten Steuerbescheinigungen zur gezahlten/durch die Kreditinstitute einbehaltenen
Kapitalertragsteuer
Zeile 37 Anlage KAP
Solidaritätszuschlag
Zeile 38 Anlage KAP
Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer
Zeile 39 Anlage KAP
Evangelische Kirche der .......
ging. Also diese übermittelt ......und nun geht es aber gem. ihrem Tel.-Anruf um die Steuerbescheinigungen zu den Zinserträgen.
Sie echauffierte sich über die in der E.-St.-erklärung 2024 angegebene Höhe.
Mir nicht ganz verständlich.
Eine Verständnisfrage: ist das wirklich so zu verstehen oder wie ich gerade dargestellt im Hinblick auf Kap/Soli u. Ki.?
Selbstverständlich kann ich die Bescheinigungen über die Zinserträge dem Finanzamt vorlegen.
Die möchte sie wie folgt über Elster übermittelt bekomen:
Da komme ich auf folgende Darstellung =
Formulare & Leistungen- Alle Formulare
- Bereitstellungstermine
- Bescheinigungen verwalten
- Vollmachten verwalten
- Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe
- Arbeitgeberfunktionen für ELStAM
- Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM)
Kann mir da mal jemand auf die Sprünge helfen - danke!
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