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Frage zur Belegnachreichung

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    #16
    Das Wissen die Bediensteten in den Ämtern oft selbst auch nicht :-)
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #17
      Hallo kasunke,

      lade dir halt mal die infragekommenden Formulare hoch, dann siehst du doch was man da eintragen kann
      und wie du die deiner ursprünglichen Arbeit zuordnen kannst.
      Da kannst du auch nichts kaputtmachen und solange du nichts abschickst, kanst du ja alles wieder löschen!

      Also probiere ruhig rum, denn wenn du noch ein paar Tage rumeierst, käme ja dein Nachtrag auf dem Postweg an.

      Nur Mut, das hilt dir auch das Programm besser kennen zu lernen.


      Gruß - Hans

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        #18
        Ich muss mich noch mal melden. Ich habe es bei der Belegnachreichung soweit alles eingetragen. Es klemmt bei den Persönlichen Daten ganz am Anfang. Ich habe jetzt unter Steuerpflichtige Person mich eingetragen. Oben unter Steuernummer meine Betriebliche Steuernummer. Ich bin zusammenveranlagt mit meiner Frau. Muss ich da jetzt unter Zusammenveranlagung noch ihre Daten eintragen. Es betrifft Sie ja nicht.

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          #19
          meine Betriebliche Steuernummer
          Was hat denn dein Betrieb für eine Rechtsform?
          Wenn es kein Gewerbe ist, kannst du das nicht mit deiner privaten Erklärung vermischen!

          Gruß - Hans

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            #20
            Ich war freiberuflich , Kleinunternehmer. Kein Gewerbe. Habe vom Finanzamt damals dafür eine eigene Steuernummer bekommen. Bin zusammveranlagt mit Ehefrau unselbstständig tätig mit Steuernummer für die Einkommenssteuer. Beantwortet aber meine Frage von oben nicht.

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              #21
              Natürlich wird die Steuernummer angegeben, unter der das Finanzamt die Belege auch angefordert hat. Sollte der Beleg Euch beide betreffen - was ja nicht der Fall ist - dann wäre das auch egal.

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                #22
                Ja mit der Steuernummer ist klar. Reichen jedoch in der Eingabemaske unter " Persönliche Daten" ( Name , Id Nr. usw. ) nur meine Angaben, oder muss ich in der Maske " Zusammenveranlagung"auch die Persönlichen Daten meiner Ehefrau eingeben?

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                  #23
                  Die angeforderten Belege betreffen deine EÜR, also nicht euch beide. Wenn du die unter deiner betrieblichen Steuernummer einreichst,

                  machen Angaben zu deiner Frau wenig Sinn.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #24
                    Also unter persönliche Daten nur meine. Vielen Dank.

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                      #25
                      Was mich noch interessieren würde, wenn man zb. bei der Belegnachreichung Unterlagen zur EÜR einreicht und versehentlich die Einkommen Steuernummer statt der betrieblichen Steuernummer nimmt, kommen die Unterlagen trotzdem beim Sachbearbeiter an oder werden die fehlgeleitet. Falls man sich mal vertut.

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                        #26
                        Wenn für beide Erklärungen der gleiche Bearbeiter zuständig ist - was wohl normalerweise der Fall ist, wenn der Betriebssitz mit dem Wohnsitz identisch ist - dann vermute ich mal, dass der Zusammenhang erkannt werden sollte. Trotzdem, in dem Fall würde ich die Belegnachreichung noch ein zweites Mal schicken und dabei auf die vorher benutzte falsche Steuernummer hinweisen.

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                          #27
                          Ja das trifft auf uns zu. Ich vermute mal, dass wir den gleichen Sachbearbeiter für beides haben. Im Endeffekt landet wohl alles in der gleichen Steuerakte selbst wenn man versehentlich die falsche Steuernummer erwischt.

                          Kommentar


                            #28
                            Ich vermute mal, dass wir den gleichen Sachbearbeiter für beides haben.
                            Das ist der Normalfall, wenn der Gewinn gemäß der EÜR nicht gesondert festgestellt wird.

                            Ein Thread mit 30 Beiträgen für eine Angelegenheit von so geringer Bedeutung ist eher nicht der Normalfall.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #29
                              #28: Parkinsonsches Gesetz / Gesetz der Trivialität:
                              "Die auf einen Tagesordnungspunkt verwendete Zeit ist umgekehrt proportional zu den jeweiligen Kosten." Das traf hier wohl sinngemäß zu.
                              SCJ timote
                              Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

                              Kommentar


                                #30
                                Erlaubt mir, mich an das Thema dranzuhängen.
                                Auch bei mir geht es um eine von Finanzamts-Sachbearbeiterin angeforderte "Belegnachreichung", und zwar

                                Steuerbescheinigung(en) zu den Steuerabzugsbeträgen lt. Anlage KAP

                                Ich ging davon aus, dass es um die auf die Zinserträge die von den jeweiligen Kreditinstituten erstellten Steuerbescheinigungen zur gezahlten/durch die Kreditinstitute einbehaltenen


                                Kapitalertragsteuer
                                Zeile 37 Anlage KAP


                                Solidaritätszuschlag
                                Zeile 38 Anlage KAP


                                Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer
                                Zeile 39 Anlage KAP
                                Evangelische Kirche der .......


                                ging. Also diese übermittelt ......und nun geht es aber gem. ihrem Tel.-Anruf um die Steuerbescheinigungen zu den Zinserträgen.
                                Sie echauffierte sich über die in der E.-St.-erklärung 2024 angegebene Höhe.
                                Mir nicht ganz verständlich.
                                Eine Verständnisfrage: ist das wirklich so zu verstehen oder wie ich gerade dargestellt im Hinblick auf Kap/Soli u. Ki.?
                                Selbstverständlich kann ich die Bescheinigungen über die Zinserträge dem Finanzamt vorlegen.

                                Die möchte sie wie folgt über Elster übermittelt bekomen:



                                Da komme ich auf folgende Darstellung =
                                Formulare & Leistungen​Ich habe mal diese einzelnen Rubriken durchgeklickt und sehe da KEINE Möglichkeiten einer solchen Übermittlung. Ist das der von der Finanzamts-Sachbearbeiterin der richtige aufgezeigte Weg?
                                Kann mir da mal jemand auf die Sprünge helfen - danke!

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