Frage zur Belegnachreichung

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  • Hans53
    antwortet
    meine Betriebliche Steuernummer
    Was hat denn dein Betrieb für eine Rechtsform?
    Wenn es kein Gewerbe ist, kannst du das nicht mit deiner privaten Erklärung vermischen!

    Gruß - Hans

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  • kasunke
    antwortet
    Ich muss mich noch mal melden. Ich habe es bei der Belegnachreichung soweit alles eingetragen. Es klemmt bei den Persönlichen Daten ganz am Anfang. Ich habe jetzt unter Steuerpflichtige Person mich eingetragen. Oben unter Steuernummer meine Betriebliche Steuernummer. Ich bin zusammenveranlagt mit meiner Frau. Muss ich da jetzt unter Zusammenveranlagung noch ihre Daten eintragen. Es betrifft Sie ja nicht.

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  • Hans53
    antwortet
    Hallo kasunke,

    lade dir halt mal die infragekommenden Formulare hoch, dann siehst du doch was man da eintragen kann
    und wie du die deiner ursprünglichen Arbeit zuordnen kannst.
    Da kannst du auch nichts kaputtmachen und solange du nichts abschickst, kanst du ja alles wieder löschen!

    Also probiere ruhig rum, denn wenn du noch ein paar Tage rumeierst, käme ja dein Nachtrag auf dem Postweg an.

    Nur Mut, das hilt dir auch das Programm besser kennen zu lernen.


    Gruß - Hans

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    Das Wissen die Bediensteten in den Ämtern oft selbst auch nicht :-)

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Hallo an alle Interessierten!

    In BW scheint es technisch - zumindest teilweise - wirklich sehr schnell zu gehen - aber anscheinend zweistufig. Der "Posteingang" einer ESt-Erklärung ist nahezu "sofort" beim Empfänger-Finanzamt sichtbar, die ESt-Erklärung selbst kann aber erst am Folgetag bearbeitet werden ...

    Danach folgt noch - wohl nicht mehr immer, aber immer noch oft - die übliche personelle Bearbeitung "schön der Reihe nach", so wie es Kloebi gesagt hat.

    Es ist schon sehr schade, dass wir Anwender hier "rätselraten" müssen, wie die Technik und die Ämter funktionieren ...

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  • Kloebi
    antwortet
    Sonstige Nachricht geht den Dienstweg im FA über Vorgesetzten, da man nicht weiß, was sich darunter verbirgt. Belegnachreichung geht direkt in die bearbeitende Einheit. Je genauer die Bezeichnung trifft, umso schneller geht es. Es kann alllerdings ein zwei Werktage gehn, da das noch über die Elster-Clearingstellen läuft.
    Zuletzt geändert von Kloebi; 24.09.2025, 06:18.

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  • kasunke
    antwortet
    OK vielen Dank für die Infos. Da der Sachbearbeiter noch Unterlagen für die EÜR angefordert hat werde ich dafür wohl die Belegnachreichung benutzen.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Hallo kasunke und andere Interessierte!

    "Belegnachreichung" könnte zu Bürokratie-Entlastung dank Digitalisierung führen:

    Wenn Sie "nur Belege und kurze Erläuterungen hierzu bis maximal 1.000 Zeichen" zu einer Steuererklärung oder einem Steuerformular einreichen, und Sie machen das über "Sonstige Nachricht", dann dürfte das m.E. "Beschäftigungstherapie" für die Leut vom "Posteingang" sein - bei "Belegnachreichung" könnten die erste Stufe oder vielleicht sogar die zweite Stufe der personellen Bearbeitung "automatisch" übersprungen werden ... !?

    Weiterer Unterschied: Bei der "Sonstigen Nachricht" können Sie die Finanzbeamten so richtig voll zutexten und beschäftigen - es stehen Ihnen in den Erläuterungen 15.000 Zeichen zur Verfügung!

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Hallo kasunke und andere Interessierte!

    Was sagt denn "Elster" dazu?

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  • kasunke
    antwortet
    Die nachgereichten Unterlagen betreffen bei mir die EÜR. Da hat der Sachbearbeiter noch etwas angefordert. Da werde ich lieber die Belegnachreichung nehmen. Ich hab da eine Datei erstellt als PDF. Aber trotzdem vielen Dank für den Tipp mit der sonstigen Nachricht, obwohl ich da jetzt keinen großen Unterschied sehe

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  • Prabha
    antwortet
    Bei der Belegnachreichung ist der nachgereichte Beleg einem Formular zugeordnet, wenn ich richtig informiert bin.
    Beim Hochladen als Anhang einer sonstigen Nachricht muss im Text der Sonstigen Nachricht "in Prosa" dargestellt werden, warum der Beleg geschickt wird.

    (So erkläre ich mir den Unterschied, kann auch falsch sein.)

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  • kasunke
    antwortet
    Gut mache ich vielen Dank. Rein Interesse halber wenn ich alles über sonstige Nachricht abwickeln kann auch mit Hochladen einer Datei, wieso gibt es dann noch eine Belegnachreichung als Möglichkeit. Ist irgendwie doch dann überflüssig und doppelt.

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  • Prabha
    antwortet
    Ich würde da jetzt nicht drüber nachgrübeln, sondern senden!
    Auf der Sendebestätigung steht das Sendedatum mit dem du die Sendung in der Frist nachweisen kannst, auch wenn der eine oder andere digitale Weg unerwartet lange bis zum Sachbearbeiter benötigt.

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  • kasunke
    antwortet
    Also mit schneller meine ich wann er darauf zugreifen kann.

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  • kasunke
    antwortet
    OK was geht den schneller Belegnachreichung oder sonstige Nachricht. Habe Frist bis Donnerstag.

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