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Mieteinnahmen versteuern in Deutschland bei Einkommensteuerveranlagung im Ausland

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    Mieteinnahmen versteuern in Deutschland bei Einkommensteuerveranlagung im Ausland

    Hallo,
    mein Mann und ich wohnen in den Niederlanden und sind hier steuerpflichtig. Wir haben ein Haus in Deutschland gekauft, dass wir in Zukunft vermieten wollen. Wir müssen in Deutschland also keine Einkommenssteuererklärung abgeben, sondern - wenn wir richtig informiert sind - eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung, plus Anlage V. Bei der Feststellungserklärung kommen wir aber nicht weiter: Wir sind doch als Ehepaar weder eine Gesellschaft noch eine Gemeinschaft, oder? Hat jemand Erfahrung mit diesem Thema?

    Vielen Dank!

    #2
    Hallo Schwarzwald2024 !

    Ich würde mal das hier ausprobieren:



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      #3
      Hallo Uwe64,

      vielen Dank für den Tipp! Das sieht schon viel besser aus, damit kommen wir hoffentlich weiter! Dann war die Info vom Finanzamt, dass wir die Feststellungserklärung tatsächlich falsch.

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        #4
        Dann war die Info vom Finanzamt, dass wir die Feststellungserklärung tatsächlich falsch.
        Naja, ganz so würde ich das nicht sehen. Bei beschränkter Steuerpflicht ist ja keine Zusammenveranlagung möglich.

        Da müssten ja dann in der Anlage V jeweils nur die hälftigen Anteile eines Ehegatten erklärt werden, übersichtlich ist das nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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